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Terroropfer beanspruchen über 127.000 Bitcoin aus dem LuBian-Hack

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Streit um 127.271 Bitcoin

Im August 2025 wurde bekannt, dass der damals bedeutende Mining-Pool LuBian Ende 2020 offenbar Opfer des bislang größten bekannten Bitcoin-Diebstahls geworden war. Ähnlich wie beim aktuellen Coldcard-Vorfall konnte ein Angreifer aufgrund einer Schwachstelle bei der Generierung privater Schlüssel 127.271 $BTC entwenden.

Einige Monate später enttarnte das US-Justizministerium das globale Betrugsnetzwerk von Chen Zhi und der Prince Holding Group und legte dessen Verbindung zu LuBian offen. Laut den Ermittlungen konnten über den Mining-Pool neu geschürfte Bitcoin mit illegalen Geldern vermischt und auf diese Weise kriminelle Erlöse gewaschen werden.

Den US-amerikanischen Ermittlern gelang es, die mutmaßlich aus den Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten von Chen Zhi stammenden Bitcoin unter ihre Kontrolle zu bringen. Allerdings ist bis heute ungeklärt, wie die US-Regierung in den Besitz der Private Keys gelangte. Das US-Justizministerium behauptet in dem Einziehungsantrag lediglich, dass Chen Zhi die 127.271 $BTC angehäuft und die Private Keys der entsprechenden Wallets persönlich gehalten habe.

Eine chinesische Behörde beschuldigte die USA sogar, selbst hinter dem damaligen Hack zu stecken. Die Anwälte von Chen Zhi, der festgenommen und nach China überführt wurde, fordern mittlerweile die konfiszierten Bitcoin zurück.

Aufgrund der mutmaßlich kriminellen Herkunft der Vermögenswerte strebt das US-Justizministerium die vollständige Einziehung zugunsten der Vereinigten Staaten an. Über den Einziehungsantrag wird ein Gericht in dem sogenannten Forfeiture-Verfahren entscheiden. Dabei dürfte auch die Entschädigung der Betrugsopfer berücksichtigt werden.

Während die Opfer selbst bislang keinen Anspruch auf Entschädigung eingefordert haben, melden sich weitere Interessengruppen, die Ansprüche auf die $BTC erheben und dabei ein neues Licht auf den Fall werfen.

Terroropfer verweisen auf LuBians Iran-Verbindung

Zu den Anspruchstellern gehören Betroffene verschiedener Terroranschläge und Entführungen, die nach Feststellungen von US-Gerichten vom iranischen Regime unterstützt wurden.

Am 26. Dezember 2025 reichte zunächst eine Gruppe um Noala Fritz, deren Sohn im Irak getötet wurde, Klage gegen LuBian ein. Die Kläger vertreten Angehörige und Opfer verschiedener vom Iran unterstützter Anschläge der letzten Jahrzehnte – jedoch nicht der Anschläge vom 11. September 2001 – und verfügen über gerichtlich zugesprochene Entschädigungsansprüche gegenüber dem Iran in Höhe von insgesamt 23,2 Milliarden US-Dollar.

Die Fritz-Klage behauptet, dass ein unbekannter „Whitehat“ LuBian gehackt und die Private Keys später an das FBI übergeben habe. Nach Ansicht der Kläger gehörten die betroffenen Wallets LuBian, während das US-Justizministerium die darin enthaltenen Bitcoin vor allem Chen Zhi und dessen mutmaßlichen Geldwäscheaktivitäten zuschreibt.

Nach Darstellung der Fritz-Gruppe war LuBian der Mining-Pool der Iran and China Investment Development Group – einer iranischen Gesellschaft mit chinesischer Beteiligung, die eng mit iranischen Behörden zusammengearbeitet haben soll.

Die Gesellschaft soll gemeinsam mit der iranischen Regierung in Rafsanjan eine große Mining-Anlage betrieben und damit iranische Energie in Bitcoin umgewandelt haben, um die Umgehung von US-Sanktionen zu unterstützen. Mindestens 11.000 $BTC sollen sich laut der Klage auf das Mining im Iran zurückführen lassen.

Da die Kläger die Vermögenswerte der Iran-China-Group zurechnen und damit als pfändbares iranisches Vermögen betrachten, das zur Begleichung der Gerichtsurteile herangezogen werden müsste, streben sie die Pfändung des gesamten Bestands von 127.271 $BTC an.

Dabei stützt sich die Fritz-Gruppe auf den Terrorism Risk Insurance Act (TRIA), der es Opfern von Terroranschlägen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, auf Vermögenswerte eines für den Terror verantwortlichen Staates zuzugreifen, um Urteile zu vollstrecken. Dadurch hätten die Kläger auch Vorrang sowohl vor der US-Regierung als auch vor Nicht-TRIA-Anspruchstellern.

Ihren Anspruch auf die Bitcoin meldete die Gruppe bereits auch im eigentlichen Forfeiture-Verfahren an.

9/11-Opfer wollen $BTC der US-Regierung

Wenige Wochen später folgten weitere Anspruchsteller, die Opfer und Angehörige der Terroranschläge vom 11. September 2001 vertreten.

Berichten zufolge hatte ein US-Gericht den Iran bereits vor rund 15 Jahren wegen dessen Unterstützung für al-Qaida im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September haftbar gemacht und den Klägern Schadenersatzsummen von mehr als 140 Milliarden US-Dollar zugesprochen.

Die Gruppe der 9/11-Kläger ist inzwischen auf mehr als 12.000 Personen angewachsen. Sie verfügen nach eigenen Angaben über Schadenersatzurteile gegen die Islamische Republik Iran in Höhe von insgesamt rund 93,7 Milliarden US-Dollar, zuzüglich Zinsen.

Die 9/11-Kläger greifen die Argumentation der Fritz-Gruppe auf und führen sie in einer am 21. August 2026 eingereichten Stellungnahme weiter aus. Demnach sei LuBian der „Krypto-Mining-Pool und die Fassade der Iran-China-Group“ gewesen. Die Kläger behaupten darüber hinaus, bei der Gesellschaft habe es sich um ein Joint Venture zwischen den Beschuldigten und den iranischen Revolutionsgarden (IRGC) gehandelt.

Zudem werfen sie der US-Regierung vor, sie habe „wesentliche Informationen über die Verbindungen zwischen den beschlagnahmten Kryptowährungen und der Islamischen Republik Iran ausgelassen“. Sie berufen sich deswegen unter anderem auf die „Unclean-Hands“-Doktrin, die in diesem Fall suggeriert, dass die US-Regierung aufgrund ihres eigenen vermeintlichen Fehlverhaltens keinen Anspruch auf die Bitcoin haben soll.

Die US-Regierung hatte in ihrem ursprünglichen Einziehungsantrag zwar bereits angegeben, dass LuBian Mining-Anlagen unter anderem in China und im Iran betrieb. Die Behauptungen der Kläger über die Eigentumsverhältnisse, das Ausmaß beziehungsweise die Bedeutung der Verbindung von LuBian und den beschlagnahmten Bitcoin zum Iran wurden von den US-Behörden jedoch nicht bestätigt. Allerdings wurden sie bislang auch noch nicht gerichtlich als Tatsache festgestellt.

Die Stellungnahme der 9/11-Kläger beziffert zudem die Anzahl der Bitcoin, die sich direkt auf das Mining in der Anlage in Rafsanjan zurückführen lassen sollen, auf mindestens 11.166,51 $BTC. Eine ähnliche Größenordnung nannten auch die US-Ermittler im Einziehungsantrag: Demnach flossen zwischen April und Dezember 2020 insgesamt 11.115,83 neu geschürfte $BTC direkt an eine LuBian zugeordnete Adresse.

Da nach Darstellung der Kläger sämtliche 127.271 $BTC Teil der Pool-Reserve der Iran-China-Group gewesen seien, erhebt auch die 9/11-Gruppe Anspruch auf den gesamten Bestand – und nicht nur auf die unmittelbar mit dem Mining im Iran in Verbindung gebrachten Coins.

Die Kläger fordern das Gericht auf, die Bitcoin aus der Verwahrung der US-Regierung freizugeben und ihnen zur Vollstreckung ihrer Urteile zu überlassen. Sollte das Gericht ihnen keinen direkten Zugriff gewähren, sollen die entsprechenden Vermögenswerte nach ihrer Auffassung alternativ in einen speziellen Fonds für Terroropfer fließen, und zwar den „United States Victims of State Sponsored Terrorism Fund“.

Sofern sich die 9/11-Kläger durchsetzen, würden die Bitcoin somit nicht endgültig in das Eigentum der US-Regierung übergehen. Sollte die US-Regierung hingegen die Bitcoin im Forfeiture-Verfahren zugesprochen bekommen und sie endgültig einziehen, könnten sie grundsätzlich für die strategische Bitcoin-Reserve relevant werden. Die entsprechende Executive Order von Donald Trump sieht ausdrücklich vor, die Reserve mit beschlagnahmten Bitcoin aufzufüllen – allerdings nur, wenn diese nicht für gesetzliche Verpflichtungen oder die Entschädigung identifizierbarer Betrugsopfer benötigt werden.

Wem werden die 127.271 Bitcoin zugesprochen?

Damit konkurrieren inzwischen mehrere Parteien um einen der größten Bitcoin-Bestände unter staatlicher Kontrolle:

  • Die US-Regierung betrachtet die 127.271 $BTC als Erlöse und Instrumente des mutmaßlichen Betrugs- und Geldwäschesystems von Chen Zhi und strebt ihre vollständige Einziehung an. Sollten die Bitcoin endgültig den USA zufallen und nicht anderweitig benötigt werden, könnten sie anschließend Teil der strategischen Bitcoin-Reserve werden.
  • Chen Zhi beziehungsweise dessen Vertreter beanspruchen die Assets und verlangen ihre Herausgabe durch die US-Regierung.
  • Mehrere Gruppen von Terroropfern rechnen die Bitcoin hingegen der Iran-China-Group und damit letztlich dem Iran zu. Sie wollen die Vermögenswerte zur Vollstreckung ihrer milliardenschweren Schadenersatzurteile heranziehen.


Der ohnehin ungewöhnliche Rechtsstreit um die 127.271 $BTC wird damit noch komplizierter. Es geht längst nicht mehr nur darum, wie die USA an die Private Keys gelangten. Das zuständige Bundesgericht in New York muss nun auch klären, wem die Bitcoin rechtlich zuzurechnen sind beziehungsweise ob der milliardenschwere Bestand an Terroropfer, an andere Anspruchsteller oder letztlich an die US-Regierung fließt.

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