Akteure der Krypto-Branche forderten die US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) auf, eine pauschale Beschränkung für „neuartige“ börsengehandelte Fonds (ETFs) zu vermeiden und Produkte stattdessen anhand ihrer individuellen Risikoparameter zu bewerten.
Die Venture-Capital-Firma a16z bat die SEC, neuartige Produkte entsprechend ihren grundlegenden Merkmalen zu bewerten, die Prüfungen der Fondsregistrierung und der Börsennotierung zu koordinieren und vorhersehbarere Fristen einzuführen. Der Investmentmanager für digitale Vermögenswerte Grayscale und der Crypto Council for Innovation (CCI) unterstützten optionale vertrauliche Verfahren vor der Einreichung.
Alle drei lehnten es ab, bestehende Klassifizierungen von Investmentgesellschaften so zu ändern, dass Produkte, die Nicht-Wertpapiere halten, automatisch in den Geltungsbereich des Investment Company Act fallen könnten.
Die Schreiben waren auf den 31. August datiert und wurden von der SEC kurz vor Ablauf einer 60-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist zu ihrer Bitte um Rückmeldungen zu neuartigen ETFs veröffentlicht.
Die SEC eröffnete die Konsultation zur nächsten ETF-Generation am 30. Juni. Sie bat um Rückmeldungen dazu, ob die bestehenden Vorschriften ausreichen, wie solche Fonds reguliert werden sollten und ob Änderungen am Registrierungsverfahren erforderlich sind.
Akteure der Krypto-Branche fordern von der SEC mehr regulatorische Klarheit bei neuartigen ETFs
A16z argumentierte, dass kryptobasierte ETPs inzwischen von einer weiter entwickelten Marktinfrastruktur profitieren, darunter von Börsen genehmigte Notierungsstandards und etablierte Offenlegungsanforderungen, und daher nicht mit Produkten gruppiert werden sollten, die private Vermögenswerte halten oder andere neuartige Strategien verfolgen.
Grayscale argumentierte ähnlich, dass Produkte für digitale Vermögenswerte mit etablierten Compliance- und Offenlegungsnachweisen nicht allein deshalb neuen Portfoliobedingungen oder Offenlegungsregimen unterliegen sollten, weil sie als neuartig eingestuft werden. Der CCI forderte vergleichbare regulatorische Effizienz bei ETFs und Nicht-ETF-ETPs und zugleich die Beibehaltung des bestehenden Anlegerschutzes.
Die Kommentatoren lehnten regulatorische Änderungen nach Kategorien, die zusätzliche Anforderungen auferlegen oder die Einführung von Produkten verzögern könnten, weitgehend ab. Ihre Empfehlungen unterschieden sich jedoch bei Klassifizierung, Genehmigungsverfahren und Terminologie.
Eine klare Meinungsverschiedenheit betraf die Bezeichnung ETF. a16z schlug vor, den Begriff ETF Fonds nach dem Investment Company Act von 1940 vorzubehalten, während Grayscale erklärte, der Begriff ETF solle unabhängig von der rechtlichen Hülle wirtschaftliche Merkmale beschreiben.
Unterdessen forderte der CCI den Aufbau klarerer Angaben zum Registrierungsstatus, statt den derzeitigen Genehmigungsrahmen grundlegend zu ändern.