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Die Bank von Russland begrenzt den Kryptowährungsanteil für Marktmakler auf 25 %

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Die Bank von Russland begrenzt Kryptowährungsbestände für regulierte Marktteilnehmer auf 25 %

Die Bank von Russland hat einen neuen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der die Anforderungen regelt, die professionelle Marktteilnehmer bei der Erfassung von Kryptowährungsbeständen in ihren Bilanzen beachten müssen.

Gemäß der neuen Verordnung müssen professionelle Marktteilnehmer wie Broker, Treuhänder, Devisenhändler und Kryptowährungsbörsen ihre Kryptowährungsbestände bei der Berechnung ihres Eigenkapitals berücksichtigen. Diese Krypto-Vermögenswerte, die in diese Bilanzen einbezogen werden können, sofern sie zum Handel an Börsen zugelassen sind, dürfen eine aufsichtsrechtliche Obergrenze von 25 % des gesamten ausgewiesenen Eigenkapitalwerts nicht überschreiten. Um in diese Berechnungen einbezogen zu werden, müssen Kryptowährungsbestände zudem bei Krypto-Verwahrstellen registriert sein, damit der Staat ihre Existenz überprüfen kann.

Was den Zweck dieser Regelung betrifft, erklärte die Bank, dass diese Kennzahl zur Bewertung von Kredit- und Marktrisiken herangezogen wird und sicherstellt, dass diese Unternehmen potenzielle Verluste decken können. „Aufgrund des neuen Ansatzes werden die Kennzahlen kryptowährungsbezogene Risiken berücksichtigen und dazu beitragen, die finanzielle Widerstandsfähigkeit der Intermediäre bei Kryptowährungstransaktionen zu gewährleisten“, schloss die Bank.

Dieser Schritt wird als Fortsetzung der Legalisierung von Kryptowährungen in Russland angesehen und eröffnet Nutzern die Möglichkeit, die Solidität regulierter Marktteilnehmer anhand ihrer Kryptowährungsbestände zu beurteilen; er markiert jedoch auch den Beginn einer Ära intensiverer staatlicher Aufsicht, in der die Wachsamkeit gegenüber den internen Kryptogeschäften der Betreiber erhöht und eine begrenzte Einbindung von Kryptowährungs-Vermögenswerten in die russische Wirtschaft aufrechterhalten wird.

Dieser Verordnungsentwurf folgt auf die Verabschiedung einer umfassenden Kryptowährungsregulierung durch die Staatsduma, die sowohl qualifizierten als auch nicht qualifizierten Anlegern den Handel mit Kryptowährungen im Land erlaubt, letztere jedoch auf einen Kauf von bis zu 300.000 Rubel (etwa 3.800 US-Dollar) pro Jahr beschränkt.

Dennoch ist die Nutzung von Kryptowährungen als inländisches Zahlungsmittel verboten, während Exporteure und Importeure diese weiterhin ohne Einschränkungen bei grenzüberschreitenden Abrechnungen verwenden dürfen, was es ihnen ermöglicht, Stablecoins und andere digitale Vermögenswerte zu nutzen, um die Risiken von Sekundärsanktionen auf legalem Wege zu umgehen.

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