MiCA schafft innerhalb der Europäischen Union einheitliche Regeln für Unternehmen, die Kryptodienstleistungen anbieten. Für Unternehmen liegt ein zentraler Vorteil darin, dass sie mit der passenden Lizenz aus einem Mitgliedstaat heraus auch in anderen EU-Ländern tätig werden können.
Die Aufsicht in Griechenland ist auf mehrere Behörden verteilt. Bei drei der neuen Einträge spielt die Hellenic Capital Market Commission eine Rolle, bei Piraeus Bank ist zudem die Bank of Greece zuständig. Die ESMA bestätigt, dass beide Behörden innerhalb der griechischen MiCA-Aufsicht Befugnisse haben.
Seit dem 1. Juli 2026 ist zudem die allgemeine Übergangsfrist von MiCA abgelaufen. Die ESMA warnt europäische Anleger deshalb davor, ungeprüft auf Anbieter zu setzen, und empfiehlt zu kontrollieren, ob diese tatsächlich im Register stehen.
Binance zog Antrag in Griechenland zurück
Ein deutlich größerer Name hatte zuvor versucht, über Griechenland Zugang zum europäischen Markt zu erhalten. Binance reichte bei der griechischen Aufsicht einen Antrag ein, zog ihn am 24. Juni jedoch wieder zurück, bevor eine endgültige Entscheidung gefallen war.
Später rückte der Fall durch Recherchen des Wall Street Journal erneut in den Fokus. Die Zeitung berichtete, dass EZB-Präsidentin Christine Lagarde sich gegen eine griechische Lizenz für Binance ausgesprochen und Kontakt zur griechischen Regierung aufgenommen habe. Die griechische Aufsicht bestritt dem Bericht zufolge Teile dieser Darstellung.
Eine MiCA-Lizenz in Griechenland hätte für Binance weit mehr bedeutet als nur den Zugang zum griechischen Markt. Unter MiCA dürfen zugelassene Anbieter ihre Kryptodienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union anbieten.
Griechenland schließt zum übrigen Europa auf
Mit den ersten griechischen Einträgen wächst die Zahl der Länder, die tatsächlich im MiCA-Register vertreten sind, weiter. Die ESMA sammelt dafür Daten der nationalen Aufsichtsbehörden und veröffentlicht regelmäßig eine aktualisierte Fassung.
Für Kryptoanleger gewinnt dieses Register zunehmend an Bedeutung. Nach dem Ende der Übergangsfrist müssen Anbieter, die unter MiCA fallen, grundsätzlich über die erforderliche europäische Erlaubnis verfügen, um ihre Dienstleistungen fortsetzen zu dürfen.