Singapur will die Regeln für Stablecoins deutlich verschärfen. Emittenten müssen ihre digitalen Coins künftig vollständig mit Reserven unterlegen und dürfen Nutzern weder Zinsen noch andere Vergütungen anbieten. Der Finanzplatz orientiert sich damit eng an den Vorgaben in den USA und der Europäischen Union.
Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat die Pläne zur Konsultation vorgelegt. Zugleich hält die Aufsicht eine Anerkennung ausländischer Stablecoins offen, sofern diese vergleichbaren Regeln unterliegen.
Stablecoins müssen zu 100 Prozent gedeckt sein
Nach den vorgeschlagenen Regeln müssen Emittenten jederzeit ausreichende Vermögenswerte halten, um mindestens 100 Prozent aller ausgegebenen Stablecoins zu decken.
Diese Reserven müssen zudem vom Eigenvermögen des Emittenten getrennt bleiben. Die Mittel dürfen nur bei Finanzinstituten mit den erforderlichen Zulassungen verwahrt werden.
Damit will die MAS verhindern, dass Halter von Stablecoins in Schwierigkeiten geraten, wenn sie ihre Token einlösen wollen. Emittenten müssen ausreichende Reserven vorhalten und auch Gelder schützen, die während des Einlösungsprozesses abgewickelt werden.
Die Aufsicht macht dabei deutlich, welche Rolle Stablecoins aus Sicht Singapurs spielen sollen. Sie sind vor allem als Zahlungsmittel gedacht und nicht als Instrument, mit dem Verbraucher Rendite erzielen.
„Die MAS bleibt bei ihrer Einschätzung, dass Stablecoins zwar für Zahlungen genutzt werden können, vom Publikum aber nicht als Anlageprodukt oder zur Erzielung von Rendite wie bei einer Bankeinlage verwendet werden sollten“, heißt es in dem Vorschlag.
Emittenten dürfen nach den neuen Regeln daher keine Zinsen oder sonstigen Vorteile anbieten, die unmittelbar mit dem Halten eines Stablecoins verbunden sind.
Singapur folgt den USA und der Europäischen Union
Singapur steht mit diesem Ansatz nicht allein. Auch andere große Finanzmärkte haben Beschränkungen für Erträge aus Stablecoins eingeführt.
In den USA verbietet der GENIUS Act Emittenten, Zinsen oder Renditen an Halter von Stablecoins zu zahlen. In der Europäischen Union gelten unter der Markets in Crypto Assets Regulation, besser bekannt als MiCA, vergleichbare Vorgaben.
Nach Einschätzung der MAS fügt sich der vorgeschlagene Ansatz damit in die internationale Regulierung ein.
Ho Hern Shin, stellvertretende geschäftsführende Direktorin für Finanzaufsicht bei der MAS, sieht zugleich eine wichtige Zukunft für gut regulierte Stablecoins.
„Verlässliche und gut regulierte Stablecoins können in tokenisierten Finanzmärkten als glaubwürdiges Abwicklungsmittel dienen, während die Risiken für Nutzer und das breitere Finanzsystem begrenzt werden“, sagte Ho.
Singapur prüft außerdem, ob eine begrenzte Zahl ausländischer Stablecoins anerkannt werden kann. Voraussetzung ist, dass diese Coins einer ausländischen Regulierung unterliegen, die den Regeln Singapurs ausreichend entspricht.
Wie eine solche Anerkennung genau funktionieren soll, steht noch nicht fest. Offen ist auch, wer verantwortlich ist, wenn ein Stablecoin gemeinsam von mehreren Parteien ausgegeben wird, und ob bestehende Emittenten in Singapur eine Übergangsfrist erhalten.
Ripple testet $RLUSD bereits in Singapur
Die Pläne kommen zu einem Zeitpunkt, an dem regulierte Stablecoins im Finanzsektor Singapurs bereits getestet werden.
Ripple prüft dort etwa, ob sein Stablecoin Ripple USD ($RLUSD) eingesetzt werden kann, um langsame und manuelle Zahlungsprozesse im internationalen Handel zu ersetzen. Der Test findet in einer Umgebung der Zentralbank statt, in der Unternehmen neue Finanztechnologien unter kontrollierten Bedingungen erproben können.
Der Versuch ist Teil von BLOOM, einer Initiative der MAS, die sich mit neuen Formen der Zahlungs- und Transaktionsabwicklung über tokenisierte Bankverbindlichkeiten und regulierte Stablecoins befasst.
Die Debatte über Stablecoin-Regeln in Singapur läuft bereits seit mehreren Jahren. Die MAS führte im Oktober 2022 eine erste Konsultation durch und veröffentlichte im August 2023 ihre Reaktion auf das eingegangene Feedback.
Die aktuelle Konsultation läuft bis zum 16. Oktober. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine separate Konsultation zu ergänzenden Vorschriften folgen. Wann das neue Regelwerk tatsächlich in Kraft treten soll, hat die MAS noch nicht bekannt gegeben.
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