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Krypto-Steuer: Diese Pläne verfolgen SPD, CDU, Grüne und Linke

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Bei einer von der Frankfurt School ausgerichteten Diskussionsrunde haben Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und der Linken am Dienstag erstmals ausführlich zu Finanzminister Lars Klingbeils Plänen Stellung bezogen, die steuerfreie Haltefrist für Kryptogewinne abzuschaffen.

Grundlage der Debatte ist der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027, den das Kabinett am Montag bestätigte. Demnach sollen Kryptowerte im Privatvermögen künftig nicht mehr als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Einkommensteuergesetz gelten, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Damit würden Gewinne nicht mehr nach einem Jahr steuerfrei sein, sondern unabhängig von der Haltedauer pauschal mit 26,375 Prozent besteuert werden. Das Finanzministerium beziffert das Einnahmepotenzial auf rund 2 Milliarden Euro. Ein Referentenentwurf fehlt bislang, die erste Lesung im Bundestag ist für die erste Haushaltswoche im September terminiert.

SPD will die Gleichbehandlung mit Aktien

Jens Behrens erklärte, dass sich die SPD für eine Besteuerung nach dem Vorbild von Aktien ausspricht:

„Für mich sind Kryptowerte mit Aktien vergleichbar, und Aktien werden mit der Abgeltungsteuer besteuert. Dementsprechend müssen Kryptowerte gleich besteuert werden – mit allen Vor- und Nachteilen. Es soll fair und gerecht sein.“

Behrens verteidigte damit die von Klingbeil vorgestellte pauschale Besteuerung als Kapitalertrag, ließ die konkrete Ausgestaltung jedoch offen. Insbesondere bei der Verrechnung von Kryptoverlusten mit Aktiengewinnen wollte er einem künftigen Gesetzgebungsverfahren nicht vorgreifen.

„Wir müssen uns die Ausgestaltung genau anschauen, auch die Besteuerung beim Wechsel von einem Kryptowert in einen anderen. Da kann es keinen Schnellschuss geben. Wichtig ist zunächst das Signal, dass eine Gleichbehandlung erreicht werden soll.“

Union zweifelt an Zeitplan und fordert Krypto-Bestandsschutz

Olav Gutting von der CDU/CSU zeigte sich deutlich skeptischer. Er kritisierte insbesondere, dass im Haushalt bereits Einnahmen angesetzt würden, obwohl weder die Fachpolitiker ausreichend eingebunden seien noch ein Gesetzestext vorliege:

„Hier werden schon Werte im Kabinett beschlossen und in den Haushalt eingestellt, ohne dass die Fachpolitiker einbezogen sind. Es liegt weder ein Referentenentwurf noch ein Gesetzentwurf vor. Ich finde es sehr bedenklich, wie hier mit dem Parlament umgegangen wird.“

Gutting warnte außerdem davor, sämtliche Kryptowerte wie Bitcoin und Altcoins in ein einheitliches steuerliches Schema zu pressen. Currency-Token, Utility-Token und Security-Token erfüllten unterschiedliche wirtschaftliche Funktionen und ließen sich deshalb nicht ohne Weiteres mit Aktien gleichsetzen. Er führt dazu aus:

„Wir haben ein funktionierendes System im § 23 Einkommensteuergesetz mit einer entsprechenden Verlustverrechnung. Die einjährige Haltefrist ist in diesem System angelegt. Mir muss erst einmal jemand erklären, warum jetzt dringend Handlungsbedarf besteht, alles über den Haufen zu werfen.“

Beim Bestandsschutz legte sich Gutting dagegen relativ klar fest. Anleger haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Rechtssicherheit. Eine vollständige Einbeziehung bestehender Bestände bezeichnete er als verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig. Eine konkrete Umsetzung nannte er aber nicht:

„Diejenigen, die heute und gestern im Vertrauen auf das geltende Recht in Krypto investiert haben, müssen geschützt bleiben. Wir hatten eine solche Umstellung bereits im Aktien- und Wertpapierbereich. Analog dazu wäre auch bei Krypto ein Bestandsschutz vorzusehen. Alles andere wäre verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.“

Grüne wollen Krypto-Haltefrist streichen, aber § 23 beibehalten

Max Lucks argumentierte, dass Kryptogewinne weiterhin als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt werden sollten, jedoch unabhängig von der Haltedauer dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen sollten:

„Ich kenne viele junge Menschen, die aus Angst vor der Dysfunktion unseres Rentensystems auf ETFs setzen. Warum müssen sie auf ihre Erträge Abgeltungsteuer zahlen, jemand, der mit Bitcoin spekuliert, aber nicht? Die wirtschaftliche Funktion muss wieder das entscheidende Kriterium für die gesetzliche Einstufung werden.“

Das Modell der Grünen würde die bestehende Systematik weitgehend erhalten. Gewinne wären dauerhaft steuerpflichtig, Verluste könnten nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Die Steuerlast wäre noch höher als in Klingbeils Plan. Lucks sagte weiter:

„Wenn wir Krypto plötzlich wie eine klassische Aktie behandeln, stellt sich die Frage, ob Verluste aus Aktien mit Kryptogewinnen verrechnet werden können. Das schafft ein rechtspolitisches Problem. Unser Ansatz wäre deshalb gewesen, die Regelung im § 23 beizubehalten, aber die Haltefrist abzuschaffen.“

Linke fordert Quellen- und Wegzugssteuer

Isabelle Vandre ging mit ihren Forderungen noch einmal deutlich weiter. Die Linke will Kryptowerte in § 20 EStG einordnen, eine Quellensteuer etablieren und zusätzlich eine Wegzugsbesteuerung einführen.

„Wer versucht, seine Kryptomillionen durch einen Wohnsitzwechsel ins steuergünstigere Ausland dem deutschen Fiskus zu entziehen, soll scheitern. Genau dafür soll die Wegzugsbesteuerung greifen.“

Die Linke begründet ihren Ansatz vor allem mit Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit. Menschen mit niedrigen Einkommen hätten ihrer Meinung nach deutlich geringere Möglichkeiten, in Bitcoin und Krypto zu investieren. Von der Steuerfreiheit nach einem Jahr profitierten daher laut Vandre vor allem vermögendere Anleger:

„Es ist nicht wirklich argumentierbar, warum Einkommen aus normaler Arbeit besteuert wird, Kryptogewinne nach einem Jahr aber vollständig steuerfrei sein können. Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen haben kaum die Möglichkeit, größere Summen in solche Anlagen zu investieren. Deshalb muss die Besteuerung auch unter dem Gesichtspunkt von Gerechtigkeit und Sozialstaat betrachtet werden.“

Die Notwendigkeit eines Bestandsschutzes sehen Vandre und die Linke nicht. Die neuen Regeln sollten möglichst zeitnah ab dem 01.01.2027 gelten. Ergänzend brachte sie eine pauschale Vermögensbesteuerung nach niederländischem Vorbild sowie strengere Vorgaben für selbstverwahrte Wallets und Proof-of-Work-Coins ins Spiel.

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