Steuer erst bei Auszahlung
Die Saeima, das lettische Parlament, beschloss die Änderungen am Einkommensteuergesetz am 15. Oktober im Eilverfahren in letzter Lesung, wie das Parlament mitteilte. Für Kryptowerte gilt damit künftig das Prinzip des Anlagekontos, das Lettland bereits für andere Geldanlagen kennt. Besteuert wird nicht mehr jeder einzelne Handel, sondern erst der Betrag, um den die Abhebungen das eingezahlte Kapital übersteigen.
Solche Konten dürfen nur Kryptodienstleister mit Lizenz in der EU anbieten. Die Anforderungen an sie muss die Regierung bis zum 30. Dezember 2026 festlegen. Der Markt entwickle sich schnell, das Steuerrecht müsse mit neuen Anlageformen Schritt halten, hatte die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, Aiva Vīksna, erklärt. Die Änderungen schafften klarere Regeln und gäben den Bürgern zugleich die Möglichkeit, ihre steuerlichen Pflichten in Ordnung zu bringen.
news.bitcoin.com