Nach der beschriebenen Übergangsregelung müssen Kryptounternehmen die betroffenen Dienstleistungen spätestens zum 8. Januar 2027 eingestellt haben. Damit gilt eine klare Frist für Aktivitäten, die nicht mit den europäischen Vorgaben vereinbar sind.
Kryptobörsen müssen ihr Angebot anpassen
Kryptobörsen müssen deshalb ihr Handelsangebot und ihre Dienstleistungen überprüfen. Stablecoins, die nicht den MiCA-Vorgaben entsprechen, dürfen nicht im selben Umfang verfügbar bleiben wie zugelassene Alternativen.
Entscheidend ist vor allem die Unterscheidung zwischen Kauf und Verkauf. Handelsplattformen müssen verhindern, dass Kunden neue Positionen eröffnen oder bestehende ausbauen. Bestimmte Transaktionen können während der Übergangsfrist weiterhin zulässig sein, sofern sie ausschließlich dem Abbau bestehender Positionen dienen.
Dazu zählen etwa der Verkauf oder der Umtausch von Stablecoins. Auch der Transfer von Guthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich bleiben. So können Kunden ihre Bestände abbauen, ohne zu einem bestimmten Zeitpunkt handeln zu müssen.
Die Maßnahmen betreffen zudem nicht nur den Handel an Kryptobörsen. Auch Anbieter von Verwahr-, Transfer-, Beratungs- und Vermögensverwaltungsdiensten müssen prüfen, ob ihre Angebote unter die Einschränkungen fallen.
Was bedeutet die Frist für Kryptoanleger?
Wer Stablecoins hält, muss nicht davon ausgehen, dass diese Coins dadurch wertlos werden oder sofort vom Markt verschwinden. Die europäischen Vorgaben richten sich in erster Linie an Kryptounternehmen und deren Dienstleistungen innerhalb der EU.
Dennoch können die Folgen spürbar sein. Eine Kryptobörse kann beispielsweise einen Stablecoin aus ihrem Handelsangebot nehmen, weitere Käufe sperren oder Kunden auffordern, ihre Guthaben rechtzeitig umzutauschen.
Betroffen ist allerdings nicht jeder Stablecoin. Coins, die den europäischen Vorschriften entsprechen, können weiterhin verfügbar bleiben. Welche Möglichkeiten Kunden im Einzelfall haben, hängt vom jeweiligen Stablecoin und vom Kryptodienstleister ab.
Die neue Frist knüpft an frühere Maßnahmen der europäischen Aufsichtsbehörden an. Bereits im Januar 2025 wurden Kryptounternehmen aufgefordert, ihre Dienstleistungen für nicht zugelassene Stablecoins anzupassen. Die Umstellung auf die neuen Regeln erfolgt damit in mehreren Phasen.
Für Anleger ist vor allem wichtig, welche Stablecoins ihre Handelsplattform weiterhin unterstützt und wie lange Verkäufe, Umtausch oder Transfers noch möglich sind. Kryptounternehmen müssen darüber klar informieren, damit Kunden wissen, welche Folgen die europäischen Vorgaben für ihre Guthaben haben.