Bemerkenswert ist, dass Anlageberater die Kryptowährungen ihrer Kunden in Ausnahmefällen selbst verwahren dürfen. Das ist nur zulässig, wenn kein geeigneter zugelassener Verwahrer verfügbar ist und das Unternehmen über die nötige Fachkompetenz verfügt, um die digitalen Vermögenswerte sicher zu verwalten.
Für diese Ausnahme gelten strenge Kontrollvorgaben. Unternehmen müssen jedes Quartal erneut prüfen, ob inzwischen ein geeigneter externer Verwahrer verfügbar ist. Die SEC erwartet deshalb, dass Anlageberater nur selten selbst die Verwahrung übernehmen werden. Relevant könnte die Ausnahme etwa bei einem neuen Coin sein, den bestehende Verwahrer noch nicht unterstützen.
Darüber hinaus will die SEC bestimmten Treuhandgesellschaften, die der Aufsicht einzelner US-Bundesstaaten unterliegen, die Verwahrung von Kryptowährungen für Kunden erlauben.
Atkins hält die Anpassung für notwendig, weil die bestehenden Vorschriften auf traditionelle Vermögenswerte zugeschnitten sind. Der Kryptomarkt benötige neue Regeln, die Kunden ebenfalls vor Verlust, Diebstahl und Missbrauch schützen.
SEC erweitert Rechtsrahmen für Kryptowährungen
Der Entwurf steht nun 60 Tage lang zur öffentlichen Konsultation. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen kann die SEC die Regeln noch ändern, bevor sie die endgültige Fassung verabschiedet.
Die Pläne zur Kryptoverwahrung sind Teil einer umfassenderen Reform der US-Kryptoregulierung. So veröffentlichte die SEC kürzlich auch eine Ausnahmeregelung, die das Angebot traditioneller Wertpapiere mithilfe von Blockchain-Technologie erleichtern soll.
Zudem stellte die Aufsichtsbehörde das Regelwerk Regulation Crypto Asset vor. Es soll klären, wie Unternehmen über digitale Vermögenswerte Kapital aufnehmen können, ohne gegen das US-Wertpapierrecht zu verstoßen.
Mit dem Entwurf zur Kryptoverwahrung hat die SEC nun die Arbeit an allen wesentlichen Punkten der Kryptoagenda ihres Vorsitzenden Paul Atkins aufgenommen.