Tschudin beschreibt damit allerdings ein Szenario, keine aktuelle Störung. Die Last der Zentralbanken steigt nach ihrer Darstellung erst, wenn grosse Stablecoins weit entfernt vom bestehenden System entstehen. Gleichzeitig lehnt die Nationalbank Neuerungen nicht ab. Sie begrüsst Innovationen im Zahlungsverkehr, sofern dieser sicherer und effizienter wird, und hält eine Modernisierung des zweistufigen Systems für sinnvoll. Bei jeder Innovation müsse man fragen, welche Konsequenzen sie habe und wie sie zu regulieren sei, sagte die SNB-Direktorin. Entscheidend seien deshalb Ausgestaltung und Regulierung. Private digitale Geldformen müssten so gebaut sein, dass sie die Erfüllung des SNB-Mandats nicht gefährden.
Warum ein Stablecoin-Franken nicht automatisch ein Franken ist
Der zweite Einwand der SNB betrifft die Einheitlichkeit des Geldes. Denn Stablecoins operieren ausserhalb des Zentralbanksystems. Ein Stablecoin-Franken ist nach Tschudins Argumentation deshalb nicht automatisch gleich viel wert wie ein echter Franken. Damit gerät das Prinzip unter Druck, dass Geld überall einheitlich ist. Daraus lässt sich ableiten, dass der Wert eines solchen Tokens am Emittenten hängt, nicht an der Nationalbank.
„Wenn am Ende grosse Stablecoins entstehen, die wirklich weit vom bestehenden zweistufigen Finanzsystem entfernt sind, erhöht das die Last der Zentralbanken bei der Erfüllung ihres Mandats." - Petra Tschudin, SNB-Direktorium
Gemeint sind Token, die sich weit vom bestehenden System entfernen. Die Bedingung ist somit eng gefasst. Ausserdem sorgt sich die SNB um die Abwicklung zwischen den Banken. Geschäftsbanken begleichen ihre Forderungen untereinander mit risikofreiem Zentralbankgeld, und grosse Stablecoins könnten auf diese Grundlage zurückwirken. Auffällig ist, dass die Nationalbank ihre Kritik über Anbindung und Regulierung definiert und kein Verbot fordert. Für künftige Franken-Stablecoins ergeben sich daher klare Massstäbe: eine enge Anbindung an das zweistufige System und eine wirksame Regulierung.
Der eigene Finanzstabilitätsbericht nennt Stablecoins ein Nischenphänomen
Das Lagebild der Nationalbank fällt vergleichsweise nüchtern aus. Im Bericht zur Finanzstabilität 2026 vom Sommer bezeichnet die SNB Stablecoins in der Schweiz als „Nischenphänomen", das derzeit kein Risiko für die Finanzstabilität darstelle. Die Token seien „typischerweise an etablierte Währungen wie den US-Dollar oder den Schweizer Franken gekoppelt". Im Schweizer Zahlungsverkehr spielen sie bislang nur eine Nebenrolle. Laut der Nachrichtenagentur AWP steckt ein Projekt für einen digitalen Franken, an dem mehrere Banken und Finanzunternehmen beteiligt sind, erst in der Testphase.
Trotzdem benennt der Bericht in Kapitel 5.1 konkrete Schwachstellen. Dazu zählen eine volatile Deckung, die die Einlösung zum Nennwert belasten kann, und die Verflechtung mit dem übrigen Finanzsystem. Ein starker Abfluss von Bankguthaben in Stablecoins könnte zudem in Krisenzeiten die Instabilität des Bankensektors verstärken. Was dabei untergeht, ist die Verbindung zur Rede. Und genau dieser Abfluss bildet den Ausgangspunkt von Tschudins Transmissionskette. Der Bericht beschreibt also den Ist-Zustand, die Rede hingegen das Szenario bei wachsender Verbreitung.
Weiterhin hält die SNB eine internationale Koordination der Regulierung für wichtig. Emittenten könnten Stablecoins in weniger regulierten Jurisdiktionen herausgeben, die dann in der Schweiz breite Verwendung finden. Wie unterschiedlich die Zeitpläne laufen, zeigen die USA. Der US-Präsident unterzeichnete den GENIUS Act im Juli 2025. Das Gesetz greift jedoch erst 120 Tage nach den finalen Ausführungsregeln, spätestens am 18.01.2027. Diese Regeln lagen im Frühjahr 2026 erst als Entwürfe vor.
Helvetia und FINIG-Revision setzen den Schweizer Rahmen
Den privaten Token stellt die Nationalbank ein eigenes Angebot gegenüber. Im Projekt Helvetia testet sie seit Dezember 2023 in Phase III eine digitale Zentralbankwährung für Finanzinstitute auf der SIX Digital Exchange (SDX). Beteiligt waren ursprünglich sechs Banken: Commerzbank, BCV, Basler Kantonalbank, Hypothekarbank Lenzburg, UBS und ZKB. Ende Juni 2025 verlängerte die SNB das Projekt bis mindestens Mitte 2027 und ergänzte einen RTGS-Link. Über diesen lassen sich tokenisierte Vermögenswerte in SNB-Geld über das Zahlungssystem SIC abwickeln, an das BX Digital ebenfalls eine Produktivanbindung erhält. Eine Verpflichtung, Wholesale-CBDC dauerhaft einzuführen, sei die Verlängerung allerdings nicht.
Parallel arbeitet der Bund am Rechtsrahmen. Im Oktober 2025 eröffnete der Bundesrat zunächst die Vernehmlassung zur Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG), die Anfang Februar 2026 endete. Der Entwurf sieht zwei neue Bewilligungskategorien vor, das Zahlungsmittelinstitut und das Krypto-Institut. Das Zahlungsmittelinstitut löst die bisherige Fintech-Bewilligung ab, wobei Kundengelder im Konkurs absonderbar sind und die Limite von 100 Mio. CHF entfällt. Schweizer Stablecoins soll künftig nur ein von der FINMA bewilligtes Zahlungsmittelinstitut ausgeben dürfen.
Bis dieser Rahmen gilt, dauert es jedoch noch. Die Botschaft des Bundesrats ist frühestens für das zweite Halbjahr 2026 zu erwarten, eine Veröffentlichung ist bislang nicht bekannt. Danach folgen noch die Beratung im Parlament und eine mögliche Referendumsfrist. Die SNB-Direktorin warnt folglich zu einem Zeitpunkt, an dem der Schweizer Rahmen für Franken-Stablecoins noch fehlt.