BMF setzt Verbänden kurze Frist
Mit dem Schreiben vom heutigen 30. September (liegt Blocktrainer.de vor) hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ an Verbände und Interessenvertretungen versandt.
Das Ministerium begründet die Reform weiterhin damit, dass sich Kryptowerte als mögliche Kapitalanlage etabliert hätten und ihre bisherige steuerliche Behandlung über private Veräußerungsgeschäfte dieser Entwicklung aus Sicht des BMF nicht mehr gerecht werde.
Künftig sollen entsprechende Einkünfte deshalb grundsätzlich den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zugeordnet werden.
Viel Zeit für Rückmeldungen bleibt den Verbänden dabei allerdings nicht. Stellungnahmen sollen bereits bis zum 6. Oktober beim Ministerium eingehen. Nur acht Tage später, am 14. Oktober, ist die sogenannte Kabinettbefassung vorgesehen.
Das bedeutet allerdings noch nicht, dass die Reform an diesem Tag endgültig beschlossen wird.
blocktrainer.de