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Stablecoin-Listings in den USA: Exchanges müssen genauer prüfen

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Das US-Finanzministerium hat unter dem $GENIUS-Rahmen ein Regelwerk vorgeschlagen, das Exchanges und andere Anbieter von Digital-Asset-Diensten zu einer Due-Diligence-Prüfung ausländischer Stablecoin-Emittenten verpflichten würde, bevor deren Tokens gelistet werden dürfen. Geprüft werden sollen Emittentenstruktur, Reserven, Aufsicht und die Fähigkeit, US-amerikanischen Rechtsanordnungen nachzukommen. Wichtig zur Einordnung: Der Vorschlag benennt keine konkreten Tokens und ist kein allgemeines Verbot, ausländische Stablecoins zu besitzen oder zu übertragen.

Prüfpflicht statt Selbstauskunft: So soll der Mechanismus funktionieren

Kern des Vorschlags ist, dass sich Plattformen nicht mehr auf die bloße Erklärung eines ausländischen Emittenten verlassen dürfen, er könne und wolle US-Rechtsanordnungen befolgen. Diese Erklärung soll erst nach einer angemessenen Due Diligence berücksichtigt werden dürfen – die unilaterale Zusage allein reicht künftig nicht als Listungsgrundlage aus.

The Albert Gallatin statue stands outside the US Department of the Treasury in Washington.

Wenn eine Plattform weiß, Grund zur Annahme hat oder wissen sollte, dass diese Erklärung falsch ist oder der Emittent tatsächlich nicht kooperationsfähig oder -willig ist, müsste sie die Stablecoin vom Angebot nehmen. Als Mindestanforderung nennt das Finanzministerium die Feststellung, dass gegen den Emittenten kein öffentliches Verbot des Sekundärhandels nach dem $GENIUS Act besteht – darüber hinaus sollen Plattformen aber sämtliche vernünftigerweise verfügbaren Informationen einbeziehen. Diskutiert werden zusätzlich schriftliche oder regelmäßig aktualisierte Erklärungen, Aufbewahrungspflichten für Unterlagen, Smart-Contract-Prüfungen sowie Kontrollen von Vollmachts-, Einfrier- und Burn-Funktionen. Keine dieser Zusatzpflichten ist bislang verbindlich.

Zeitlich gestaffelt ist der Vorschlag in zwei Stufen: Das allgemeine $GENIUS-Regime soll am 18. Januar 2027 starten, sofern die finalen Umsetzungsregeln keinen früheren Termin aktivieren. Eine strengere Angebotsgrenze würde erst am 18. Juli 2028 greifen. Für den Status als qualifizierter ausländischer Emittent verlangt der Entwurf eine als vergleichbar eingestufte ausländische Aufsicht, die Registrierung beim Office of the Comptroller of the Currency, ausreichende Reserven bei einem US-Finanzinstitut sowie eine Herkunftsjurisdiktion ohne umfassende US-Sanktionen oder Einstufung als Geldwäsche-Risikoland. Wie sich das regulatorische Umfeld für Krypto-Aufsicht in den USA insgesamt entwickelt, zeigt, dass Stablecoins hier nur ein Baustein eines breiteren Regelwerks sind.

Selbstverwahrung bleibt außen vor

Die Emittentenkriterien gelten zusätzlich zur Due-Diligence-Pflicht der Plattformen, nicht als Ersatz dafür. Ein Emittent kann also formale Kriterien erfüllen und trotzdem den US-Marktzugang verlieren, wenn die von einer Plattform gesammelten Informationen Zweifel an seiner Kooperationsbereitschaft wecken.

Der Entwurf sieht ausdrücklich Ausnahmen vor: bestimmte direkte Transfers zwischen Privatpersonen ohne Intermediär, Transaktionen zwischen eigenen US- und Auslandskonten sowie Bewegungen über selbst verwaltete Software- oder Hardware-Wallets. Die strengeren Kontrollen richten sich damit primär gegen gedeckte Anbieter und Intermediation, nicht gegen den direkten Besitz oder Transfer durch Privatpersonen – eine Unterscheidung, die auch im internationalen Vergleich der Stablecoin-Regulierung zwischen USA und Großbritannien eine Rolle spielt.

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Was als Nächstes passiert

Stellungnahmen zur Veröffentlichung im Federal Register können bis zum 19. Oktober 2026 eingereicht werden. Danach muss das Finanzministerium den Umsetzungsstandard finalisieren, bevor Regulierer emittentenspezifische Entscheidungen treffen.

Ob und welche Stablecoins ihren US-Marktzugang behalten, hängt somit von der jeweiligen regulatorischen Kategorie und der verfügbaren Compliance-Evidenz ab – eine endgültige Entscheidung liegt noch nicht vor. Für Marktteilnehmer, die Liquidität und Verfügbarkeit von USDC und PYUSD im Blick behalten, dürfte vor allem relevant werden, wie viel zusätzlichen Aufwand Exchanges für Rechts-, Compliance- und technische Prüfteams künftig einplanen müssen, um Listungen ausländischer Stablecoins aufrechtzuerhalten.

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