Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erklärte, dass einige Prognosemarktverträge möglicherweise vom Verbot binärer Optionen der Europäischen Union erfasst werden, und warnte Unternehmen davor, dass Ja-oder-Nein-Ereignisverträge nicht an Privatkunden vermarktet, vertrieben oder verkauft werden dürfen, wenn sie als Finanzinstrumente eingestuft werden.
„Dies bedeutet, dass das Marketing, der Vertrieb oder der Verkauf von Ereigniskontrakten an Privatkunden, die der Definition von Finanzinstrumenten entsprechen, verboten ist“, erklärte die ESMA in einer Stellungnahme.
Die Regulierungsbehörde richtete sich gegen Verträge, deren Auszahlung binär ist, in der Regel ein fester Betrag oder nichts, und vom Ergebnis eines zukünftigen Ereignisses abhängt.
Die ESMA erklärte, dass die Produktbezeichnung irrelevant sei, da ein als „Event-Vertrag“ verkauftes Produkt dennoch ein MiFID-II-Finanzinstrument sein kann, wenn sein Basiswert unter die Derivatekategorien fällt.
Vertragskontrakte, die als Finanzinstrumente qualifizieren, sind Derivate, so die ESMA. Damit fallen sie in den Anwendungsbereich nationaler Produktinterventionsmaßnahmen für binäre Optionen.
Die Warnung erfolgt, während sich Prognosemärkte sowohl im Krypto- als auch im traditionellen Finanzsektor ausweiten. Kalshi und Polymarket wurden als potenzielle M&A-Ziele da sich die operativen Grenzen zwischen Börsen, Maklerdiensten und Wettbüros zunehmend verwischen.
Kalshi wurde in seiner mit 22 Milliarden US-Dollar bewertetaktuellen Finanzierungsrunde, während Jump Trading zu gewechselt istkleine Beteiligungen an Kalshi und Polymarket erwerben im Austausch für Liquiditätsbereitstellung.
Die ESMA erklärte, dass eine Kupon-, Belohnungs- oder zinsähnliche Zahlung auf Nutzerfonds die binäre Struktur des Produkts nicht verändert. Unternehmen müssen die rechtliche Einstufung auf Grundlage der Merkmale und Funktionsweise des Produkts vornehmen, nicht anhand des kommerziellen Namens.
Die Beschränkung gilt nicht nur für verbraucherorientierte Plattformen. Die ESMA erklärte, dass Unternehmen, die Anlageleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten in der EU anbieten, eine MiFID-II-Autorisierung benötigen, selbst wenn die Vertriebsaktivitäten auf Nicht-Verbraucher-Kunden beschränkt sind.
Event-Verträge können laut ESMA auch unter nationale Glücksspielgesetze fallen oder, sofern tokenisiert und keine Finanzinstrumente sind, unter den Markets in Crypto-Assets (MiCA)-Rahmen der EU.