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Fremde Bitcoin per Gerichtsurteil? Kläger wollen Eigentum an fast 40.000 Wallets

source-logo  blocktrainer.de 27 Mai 2026 05:52, UTC
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39.069 Adressen - 3,8 Millionen $BTC

Kann man Eigentümer von Bitcoin werden, obwohl man weder die Coins gekauft noch die zugehörigen Private Keys besitzt? Der absolute Großteil unter den Bitcoinern würde diese Frage wohl mit „Nein“ beantworten.

Dennoch könnte sich schon bald ein Gericht im US-Bundesstaat New York damit beschäftigen. Dort haben drei Kläger eine Klage eingereicht, mit der sie sich die Eigentumsrechte an insgesamt 39.069 Bitcoin-Wallets zusprechen lassen wollen. Bei den Klägern handelt es sich um den unter dem Pseudonym „Noah Doe“ auftretenden Initiator des Verfahrens sowie zwei Gesellschaften, auf die er einen Großteil der behaupteten Ansprüche übertragen hat.

Wie viele Bitcoin sich insgesamt in den betroffenen Wallets befinden, geht aus der Klageschrift nicht hervor. Laut Sani, dem Gründer der Onchain-Analysefirma „Timechain Index“ soll sich die Gesamtmenge jedoch auf rund 3,8 Millionen $BTC im aktuellen Gegenwert von mehr als 286 Milliarden US-Dollar belaufen.

Die Idee hinter der Klage

Die erste Seite der Klageschrift | Lewis & Lin LLC

Nach eigenen Angaben entwickelte der Kläger Ende 2024 einen Algorithmus, der Bitcoin-Wallets identifizieren soll, die über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren keine Aktivität mehr gezeigt haben.

Mithilfe dieses Verfahrens wurden zunächst mehr als 42.000 Wallets identifiziert, die als möglicherweise verlassen eingestuft wurden. Nach verschiedenen Prüfungen und Kontaktversuchen reduzierte sich diese Zahl auf 39.069 Wallets, deren Eigentümer bis heute nicht reagiert haben.

Aus den daraus abgeleiteten Ansprüchen entstand schließlich die heutige Klage.

Noah Doe betrachtet die Wallets als eine Art verlorenes Eigentum. Er argumentiert, die Wallets seien von ihm „gefunden“ worden, weil er sie mithilfe seines Verfahrens identifiziert und dokumentiert habe. Anschließend meldete er die entsprechenden Wallet-Adressen bei der New Yorker Polizei und leitete umfangreiche Maßnahmen ein, um mögliche Eigentümer ausfindig zu machen (vermutlich wohlwissend, dass die nahezu unmöglich ist).

Nachdem sich nach seiner Darstellung kein berechtigter Eigentümer gemeldet habe, beruft er sich nun auf das New Yorker Fundrecht. Dieses regelt normalerweise, unter welchen Voraussetzungen Eigentum an verlorenen oder herrenlosen Gegenständen auf einen Finder übergehen kann.

Der respektive die Kläger vertreten deshalb die Auffassung, dass die Eigentumsrechte an den identifizierten Wallets mittlerweile rechtmäßig auf sie übergegangen seien. Mit der nun eingereichten Klage soll das Gericht genau diese Eigentumsübertragung bestätigen.

Die entscheidende und zugleich umstrittene Frage lautet dabei, ob eine Bitcoin-Wallet überhaupt als verlorenes Fundstück betrachtet werden kann und ob jahrelange Inaktivität bereits ausreicht, um daraus aufgegebenes Eigentum abzuleiten.

Kontaktaufnahme per Bitcoin-Blockchain

Für viele „Nicht-Bitcoiner“ etwas ungewöhnlich ist auch die Art und Weise, wie die Kläger nach eigenen Angaben versucht haben, die Eigentümer zu erreichen.

Hierfür wurden sogenannte OP_RETURN-Transaktionen verwendet. Mit dieser Funktion lassen sich kleine Datenmengen dauerhaft in der Bitcoin-Blockchain speichern. Die Kläger versendeten Nachrichten an sämtliche identifizierten Wallets und verwiesen dabei auf eine eigens eingerichtete Webseite, auf der mögliche Eigentümer ihre Ansprüche geltend machen konnten.

Zusätzlich wurde eine internationale Pressekampagne gestartet. Laut Klageschrift berichteten „hunderte Medien“ über die Aktion. Die Kläger gehen davon aus, dass dadurch potenziell Millionen Menschen erreicht wurden.

Die OP_RETURN-Nachrichten sorgten tatsächlich bereits im vergangenen Jahr für Aufmerksamkeit innerhalb der Bitcoin-Community. Auch wir berichteten damals über die plötzliche Aktivierung eines sogenannten „Satoshi-Ära-Wals“, der nach dem Erhalt entsprechender Nachrichten insgesamt 80.000 $BTC bewegte. Die Coins lagen seit dem Jahr 2011 unangetastet auf mehreren Wallets mit jeweils 10.000 Bitcoin. Damals wurde bereits darüber spekuliert, ob die Nachrichten im Zusammenhang mit Personen stehen könnten, die Ansprüche auf vermeintlich verlorene oder aufgegebene Wallets geltend machen wollen.

Diese Wallet scheint verloren oder aufgegeben zu sein. Unser Mandant hat sie sich rechtmäßig verschafft und möchte feststellen, ob es einen rechtmäßigen Eigentümer gibt.
Auszug aus der Nachricht die per OP_Return verschickt wurde

Ein Link zu u.a. dieser Nachricht wurde per OP_Return an die Adressen gesendet. | SB owner notice

Der damalige Fall zeigt, dass die Kläger tatsächlich bereits seit geraumer Zeit versuchen, Besitzer langjährig inaktiver Wallets zu identifizieren oder zu einer Reaktion zu bewegen.

Wallet-Inhaber hatten anschließend mehrere Monate Zeit, sich zu melden oder durch eine On-Chain-Transaktion nachzuweisen, dass ihre Wallet weiterhin kontrolliert wird.

Mehrere tausend Wallets wurden dann daraufhin aus der ursprünglichen Liste entfernt. Bei den verbliebenen 39.069 Adressen sei hingegen keinerlei Reaktion erfolgt.

Warum die Klage trotzdem auf Hürden stößt

Trotz ihrer spektakulären Wirkung dürfte die Klage natürlich trotzdem vor erheblichen rechtlichen und insbesondere praktischen Herausforderungen stehen.

Die größte Schwäche liegt bereits in der grundlegenden Annahme, dass Inaktivität automatisch auf eine Aufgabe des Eigentums schließen lasse. Für Bitcoin(er) existieren bekanntermaßen zahlreiche legitime Gründe, Vermögen über viele Jahre hinweg unangetastet zu lassen.

Viele Nutzer verwahren ihre Bestände bewusst im Cold Storage. Andere betrachten Bitcoin als langfristige Vermögensreserve oder Altersvorsorge. Institutionelle Investoren, Stiftungen oder Erben könnten ebenfalls über Jahre hinweg keine Transaktionen durchführen, ohne dass dadurch Eigentumsrechte verloren gingen.

Hinzu kommt der Aspekt, dass Bitcoin nun mal auch keinen Verfallsmechanismus kennt.

Im Protokoll existiert keine Regel, nach der Eigentum nach einer bestimmten Zeit automatisch erlischt. Solange ein gültiger Private Key existiert, kann jederzeit eine Transaktion signiert werden.

Gerade deshalb sehen viele Beobachter aus der Bitcoin-Community die Argumentation der Kläger auch kritisch. Die Tatsache, dass eine Wallet jahrelang nicht genutzt wurde, beweist weder den Verlust des Private Keys noch eine bewusste Aufgabe des Eigentums.

Eigentum ohne Kontrolle?

Noch grundsätzlicher ist jedoch eine andere Frage.

Die Kläger besitzen die Private Keys der Wallets nicht. Sie verfügen lediglich über die öffentlich sichtbaren Adressen und die zugehörigen Transaktionshistorien.

Selbst wenn ein Gericht die Eigentumsansprüche anerkennen würde, könnten die Kläger die Bitcoin technisch nicht bewegen. Ohne die erforderlichen kryptographischen Schlüssel bleiben die Coins weiterhin gesperrt.

Hier prallen dann gewissermaßen zwei unterschiedliche Eigentumsverständnisse aufeinander.

Das traditionelle Recht definiert Eigentum über staatliche Regelungen, Gerichte und gesetzliche Ansprüche. Bitcoin hingegen basiert auf kryptographischer Kontrolle. Wer den Private Key besitzt, kann über die Coins verfügen. Wer ihn nicht besitzt, kann dies nicht.

Die Klage versucht letztlich, diese technische Realität durch eine juristische Eigentumsfeststellung zu ergänzen. Ob ein Gericht bereit ist, diesen Schritt zu gehen, bleibt abzuwarten.

Könnte das Auswirkungen auf Bitcoin insgesamt haben?

Selbst wenn die Klage letztlich scheitern sollte, wirft sie immerhin juristisch einige spannende Fragen auf.

Zum einen könnte erstmals gerichtlich geklärt werden, ob eine jahrelang inaktive Bitcoin-Wallet überhaupt als „verlorenes“ oder „aufgegebenes“ Eigentum betrachtet werden kann. Würde ein Gericht dieser Argumentation folgen, hätte dies wohl tatsächlich weitreichende Auswirkungen auf die rechtliche Behandlung verlorener, vergessener oder geerbter Bitcoin-Bestände.

Noch interessanter ist jedoch die Frage, was genau sich die Kläger von einem möglichen Erfolg erhoffen.

Denn selbst wenn das Gericht ihnen die Eigentumsrechte an den Wallets zusprechen sollte, würden sie dadurch eben nicht automatisch Zugriff auf die darin enthaltenen Bitcoin erhalten. Die Private Keys besitzen sie nicht. Ohne die kryptographischen Schlüssel können die Coins weiterhin nicht bewegt werden.

Aus heutiger Sicht hätte ein gerichtlicher Eigentumstitel daher wohl vor allem symbolischen Charakter. Er würde zwar einen rechtlichen Anspruch begründen, aber keine technische Kontrolle verschaffen.

Genau deshalb wird in der Bitcoin-Community bereits über die langfristige Motivation hinter dem Verfahren spekuliert. Denkbar wäre etwa, dass die Kläger auf zukünftige technische Entwicklungen setzen.

Gerade in letzter Zeit wird ja immer wieder diskutiert, ob leistungsfähige Quantencomputer eines Tages bestimmte ältere Bitcoin-Adressen angreifbar machen könnten. Nach heutigem Wissensstand gilt ein solcher Angriff auf relevante Größenordnungen als technisch unmöglich und vermutlich noch viele Jahrzehnte entfernt. Dennoch könnte ein gerichtlicher Eigentumstitel in einem solchen Szenario theoretisch von Bedeutung sein, falls jemals wieder Zugriff auf heute verlorene Coins möglich werden sollte.

Ob dies tatsächlich die Motivation hinter der Klage ist, bleibt reine Spekulation. Ebenso denkbar ist, dass es den Klägern in erster Linie darum geht, einen rechtlichen Präzedenzfall zu schaffen oder die Grenzen des bestehenden Eigentumsrechts im digitalen Zeitalter auszuloten.

Der Fall zeigt in jedem Fall auf ungewöhnliche Weise, wie unterschiedlich traditionelle Rechtssysteme und Bitcoin Eigentum definieren. Während Gerichte über Ansprüche, Besitzverhältnisse und Eigentumstitel entscheiden können, bleibt die tatsächliche Kontrolle über Bitcoin letztlich an den Besitz des Private Keys gebunden.

Die in New York eingereichte Klage gehört dennoch zweifellos zu den kuriosesten Verfahren der Bitcoin-Geschichte.

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