Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat erstmals eine klare Klassifizierung von Krypto-Assets veröffentlicht und dabei festgestellt, dass die Mehrheit digitaler Vermögenswerte nicht als Wertpapiere einzustufen ist. Dies markiert eine deutliche Abkehr von der Linie des früheren SEC-Vorsitzenden Gary Gensler, der noch argumentiert hatte, dass nahezu alle Kryptowährungen mit Ausnahme von Bitcoin unter das Wertpapierrecht fallen würden (Trending Topics berichtete).
Die neue Token-Taxonomie der SEC
Die am 17. März 2026 veröffentlichte Auslegungsrichtlinie der SEC, erarbeitet gemeinsam mit der für Rohstoffe zuständigen Aufsichtsbehörde CFTC, definiert vier Kategorien digitaler Token. Ziel ist es, Marktteilnehmern nach jahrelanger regulatorischer Unklarheit eine verlässliche Orientierung zu geben. Die Richtlinie hat noch nicht den Status einer formellen Regel, soll aber als Grundlage für die künftige Regulierungspraxis dienen.
Laut der neuen Klassifizierung fallen folgende Kategorien unter die Aufsicht der jeweiligen Behörden:
- Digitale Wertpapiere: Traditionelle Wertpapiere in tokenisierter Form, die weiterhin der SEC-Aufsicht unterliegen
- Digitale Rohstoffe: Krypto-Assets, die als Rohstoffe eingestuft werden und in den Zuständigkeitsbereich der CFTC fallen
- Digitale Sammlerstücke: Nicht als Wertpapiere eingestufte digitale Objekte
- Digitale Werkzeuge und Stablecoins: Ebenfalls außerhalb des Wertpapierrechts angesiedelt
Darüber hinaus stellt die Richtlinie klar, dass Airdrops, Protocol-Mining, Protocol-Staking sowie das sogenannte Wrapping von Nicht-Wertpapier-Krypto-Assets nicht unter das Wertpapierrecht fallen.
Kurswechsel gegenüber der Ära Gensler
Der Kontrast zur Amtszeit von Gary Gensler, der die SEC bis Ende 2024 unter Präsident Joe Biden leitete, ist erheblich. Gensler hatte sich geweigert, eine spezifische Regulierungspolitik für den Kryptosektor zu entwickeln, und vertrat die Auffassung, dass die überwiegende Mehrheit der Kryptowährungen, mit Ausnahme von Bitcoin, als Wertpapiere einzustufen sei. Diese Haltung führte zu zahlreichen Durchsetzungsmaßnahmen gegen Kryptounternehmen und zu anhaltender Rechtsunsicherheit in der Branche.
„Nach mehr als einem Jahrzehnt der Unsicherheit wird diese Auslegung den Marktteilnehmern ein klares Verständnis davon vermitteln, wie die Kommission Krypto-Assets nach dem Bundeswertpapierrecht behandelt“, heißt es seitens dem SEC-Vorsitzender Paul Atkins.
Atkins, von Präsident Donald Trump mit einem pro-Krypto-Mandat eingesetzt, betonte, dass die Behörde zu ihrer Kernaufgabe zurückkehre. Die Aufsicht über Märkte, die keine Wertpapiere betreffen, gehöre nicht zum gesetzlichen Auftrag der SEC.
Zusammenarbeit zwischen SEC und CFTC
Die gemeinsame Veröffentlichung der Richtlinie mit der CFTC ist Teil einer engeren Kooperation beider Behörden, die kurz zuvor ein formelles Memorandum of Understanding unterzeichnet hatten. Ziel ist eine harmonisierte Regulierung des Kryptomarktes, bei der die Zuständigkeiten klar zwischen den beiden Aufsichtsbehörden aufgeteilt werden. CFTC-Vorsitzender Brian Selig schloss sich der neuen Taxonomie ausdrücklich an.
„Das Signal ist jetzt klar: Es ist Zeit, in den Vereinigten Staaten aufzubauen.“ (CFTC-Vorsitzender Brian Selig)
Ausblick: Formelle Regelgebung angekündigt
Die aktuelle Auslegungsrichtlinie ist erst der Anfang eines umfassenderen Regulierungsprozesses. Atkins kündigte an, dass die SEC in den kommenden ein bis zwei Wochen einen formellen Regelgebungsprozess einleiten werde. Dieser soll unter anderem eine sogenannte „Innovationsausnahme“ für Kryptounternehmen umfassen und wird voraussichtlich mehr als 400 Seiten umfassen.
Atkins betonte jedoch, dass nur der US-Kongress durch entsprechende Gesetzgebung eine dauerhafte Grundlage für die neue Krypto-Regulierungspolitik schaffen könne. Entsprechende Gesetzentwürfe zur Marktstruktur werden derzeit im Senat verhandelt und sollen der CFTC eine erweiterte Aufsichtsrolle über Kryptowährungen einräumen.
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