- Die steuerfreie Bitcoin- und-Krypto-Haltefrist von einem Jahr gerät in der Steuerdebatte für 2027 erneut unter Druck.
- Noch ist nichts beschlossen, aber der politische Druck in der aktuellen Debatte wächst.
Die steuerfreie Einjahres-Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen steht in Berlin erneut unter Druck. Diesmal taucht das Thema nicht isoliert auf, sondern im Umfeld der großen Steuerdebatte für 2027: Union und SPD ringen über Entlastungen bei der Einkommensteuer, über den Solidaritätszuschlag und über die Frage, wie milliardenschwere Ausfälle gegenfinanziert werden sollen.
Der politische Rahmen ist gesetzt. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen „zur Mitte der Legislatur“ zu senken; zugleich heißt es dort ausdrücklich: „Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.“
Parallel drängt CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann auf eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und brachte ins Spiel, dass dieser nicht schon bei 68.000 Euro, sondern erst bei 80.000 Euro greifen solle. Die SPD wiederum signalisiert nur begrenzte Offenheit und koppelt jede breitere Entlastung an Gegenfinanzierung sowie an eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen.
Steuerfreiheit nach einem Jahr für Bitcoin und Krypto in Gefahr?
Hauptgrund für den aktuelle Streit ist die Haushaltslage. Der Finanzplan des Bundes weist für 2027 eine Lücke von rund 34,4 Milliarden Euro aus; für 2028 und 2029 steigt der ausgewiesene Handlungsbedarf weiter an. Genau in diesem Spannungsfeld wird Krypto plötzlich wieder fiskalisch interessant: Wenn Entlastungen an anderer Stelle politisch gewollt sind, wächst der Druck, steuerliche Sonderregeln zu streichen, die als privilegiert gelten.
So beschreibt es auch der beliebte X-Account Techaktien in einem Post heute, auf dem die aktuelle Debatte in der Kryptoszene basiert. Dort heißt es:
„Die Krypto-Reform steht jetzt unmittelbar zusammen mit der Einkommensteuerreform zur Debatte. Der Grund ist die Gegenfinanzierung: Die Union (CDU/CSU) fordert den kompletten Wegfall des Solidaritätszuschlags. Die SPD hat in der Bereinigungssitzung am 11. März 2026 klargemacht: Der Soli fällt nur dann für alle, wenn im Gegenzug das ‚Steuerprivileg‘ für Krypto-Gewinne fällt, um neue Einnahmen zu generieren.“
Der Post ist kein Gesetzestext und keine offizielle Regierungsmitteilung. Aber er trifft den Kern der politischen Diskussion. Techaktien schrieb via X:
„SPD will Steuerfreiheit nach 1 Jahr Haltezeit für Bitcoin & Kryptos ab 2027 kippen mit der geplanten Steuerreform. Dann fielen 25 % Steuern auf Gewinne an, wie bei Wertpapieren, und automatische Überweisung ans Finanzamt bei deutschen Kryptobörsen (Soli wird gestrichen). Freibetrag wird vllt. auf 3.000 € / Jahr erhöht. Die CDU ist noch unentschlossen. Sie versucht derzeit, eine ‚Großvater-Regelung‘ (Bestandsschutz) durchzusetzen als Kompromiss, sodass alle vor 2027 gekauften BTC / Kryptos das Steuerprivileg beibehalten. Es ist noch nicht beschlossen.“
Dass die SPD schon länger an die Einjahres-Haltefrist heranwill, ist kein Geheimnis. Im Rahmen der letzten Koalitionsverhandlungen forderte die SPD bereits die Abschaffung, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der Seeheimer Kreis forderte wiederum letztes Jahr in einem finanzpolitischen Papier, die steuerfreie Haltefrist bei Bitcoin und Kryptowährungen aufzuheben. Wörtlich heißt es dort:
„Dazu gehört auch, die steuerfreie Haltefrist aufzuheben. Einkommen ist Einkommen – unabhängig davon, ob es aus Arbeit, aus Aktien, Krypto oder Immobilien stammt.“
Auch im Bundestag wurde die Stoßrichtung schon offen formuliert: SPD-Abgeordneter Jens Behrens sprach sich für „die gleiche Besteuerungsgrundlage von Kryptowerten und traditionellen Finanzprodukten“ aus – ausdrücklich verbunden mit einer Abschaffung der steuerfreien Haltefrist.
Die gesetzgeberische Grundlage für eine härtere Erfassung des Kryptomarkts ist ebenfalls bereits gelegt. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 wurde 2025 beschlossen, dass Anbieter von Bitcoin- und Krypto-Dienstleistungen den Finanzbehörden Transaktionsdaten melden müssen.
Auch aus dem Parlament liegen dafür schon Vorlagen auf dem Tisch. In Drucksache 21/2630 forderten die Grünen, Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten wie andere Kapitalerträge unter § 20 EStG zu fassen und die Spekulationsfrist nicht mehr anzuwenden.
Die Linke argumentierte in Drucksache 21/2631 ähnlich und verwies auf hohe geschätzte Bitcoin- und Kryptogewinne sowie auf eine erhebliche Vollzugslücke. Beide Anträge wurden im November 2025 abgelehnt – auch mit Stimmen von AFD und CDU/CSU.
Damit ist die Bedrohung für die Haltefrist real, aber noch nicht beschlossen. Der aktuelle Stand ist kein fertiger Gesetzentwurf zur Krypto-Besteuerung, sondern ein wachsender fiskalischer und politischer Druckpunkt. Offizielle Aussagen fehlen ebenfalls noch.
Aber: Je härter der Streit über Soli, Spitzensteuersatz und Entlastungen für 2027 wird, desto naheliegender dürfte es für Teile der Politik werden, das Krypto-Steuerprivileg als Gegenfinanzierung erneut auf den Tisch zu legen. Die ehemalige Arbeiterpartei SPD wird am lautesten schreien.
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