- Das Verfahren zwischen der SEC und Ripple ist faktisch „versiegelt“: res judicata sperrt eine Neuauflage zentraler Punkte.
- Neue Verfahren wären höchstens zu XRP Verkäufen seit 2020 möglich, aber durch das Urteil von 2023 deutlich eingeschränkt.
Das Gerichtsverfahren zwischen der US-Börsenaufsicht (SEC) und Ripple gilt nach Einschätzung des Anwalts Bill Morgan als faktisch versiegelt. Der in Brisbane, Australien, ansässige Anwalt von Morgan Mac Lawyers verweist auf den Grundsatz der res judicata (Anspruchs- und Sachverhaltspräklusion), der eine Wiederaufnahme eines bereits entschiedenen Verfahrens verhindern soll.
Auslöser für Morgans Einschätzung auf X waren erneut aufkommende Gerüchte, wonach die SEC das Verfahren unter Umständen wieder aufrollen könnte. Morgan stellte jedoch klar, dass res judicata sowohl „claim preclusion“ als auch „issue preclusion“ umfasst: also sowohl das Verbot, denselben Anspruch erneut geltend zu machen, als auch das Verbot, bereits entschiedene Kernfragen noch einmal neu zu verhandeln.
Was das für Ripple und XRP bedeutet
Morgan begründet seine Einschätzung weniger mit der politischen Wetterlage (etwa einer möglichen Rückkehr der US-Demokraten nach Donald Trump und damit potenziell härteren Krypto-Regeln) als mit dem ursprünglichen Verfahren. Laut ihm hat die SEC den Prozess so geführt, dass das Gericht gezwungen war, nicht nur konkrete Verkaufskonstellationen zu prüfen, sondern „XRP selbst“ zu analysieren.
„Aufgrund der Art und Weise, wie die SEC den Prozess geführt hat, insbesondere indem sie auf verschiedene, breite Kategorien von Verkäufen verwies und zwischen Ripple-Verkäufen von XRP an Institutionen und programmgesteuerten Verkäufen am Sekundärmarkt unterschied – und ihrer Prozesstheorie, dass XRP eine Wertpapierqualität verkörpere oder repräsentiere, musste das Gericht XRP selbst analysieren. Das war eine risikoreiche Überdehnung der Strategie der SEC im Verfahren und sie ging nach hinten los.“
Laut Morgan ist die juristische Bindungswirkung von entscheidender Bedeutung. Seine Logik:
„Die Entscheidung darüber, ob XRP selbst ein Investmentvertrag ist oder nicht, wurde dadurch notwendig, wie die SEC ihren Fall aufgebaut hat, damit das Gericht anschließend die unterschiedlichen großen Verkaufskategorien analysieren konnte, die die SEC dem Gericht vorgelegt hat.“
Morgan unterscheidet ausdrücklich das Szenario, in dem das Gericht XRP als Wertpapier eingeordnet hätte. Dann, so seine Darstellung, wäre eine differenzierte Prüfung verschiedener Verkaufstypen nicht erforderlich gewesen, weil jede Ripple-Veräußerung automatisch als Investmentvertrag gerahmt worden wäre:
„Wenn die Richterin festgestellt hätte, dass XRP selbst ein Wertpapier ist, hätte sie nicht die Fakten und Umstände jeder einzelnen Kategorie analysieren müssen und hätte jede Form des Angebots oder Verkaufs von XRP durch Ripple als Investmentvertrag bewertet.“
Stattdessen habe die SEC gerade auf dieser Grundfrage „groß“ verloren, was dem Gericht die Tür geöffnet habe, zwischen institutionellen Verkäufen, programmgesteuerten Verkäufen und weiteren Distributionen zu unterscheiden. Morgan schreibt:
„Die SEC hat dieses Thema deutlich verloren, […]. Die SEC kann in keinem künftigen Anspruch erneut darüber prozessieren, ob XRP selbst ein Wertpapier ist. Die SEC hat diese Feststellung, dass XRP selbst kein Investmentvertrag ist, nicht einmal in ihrer Berufung gegen das Urteil von Richterin Torres angegriffen.“
Aus Morgans Argumentation folgt eine doppelte Sperre: Erstens sei die Grundfrage „XRP an sich“ präkludiert. Zweitens könne die SEC auch die historischen Vorwürfe zu Ripples XRP-Verkäufen zwischen 2013 und 2020 nicht neu aufrollen. Morgan schreibt:
„Ebenso kann die SEC keine Ansprüche zu den Ripple-Verkäufen von XRP zwischen 2013 und 2020 erneut verhandeln.“
Gleichzeitig weist er auf ein mögliches Szenario: Neue Verfahren sind nur denkbar, wenn es um Verkäufe „seit 2020 oder in der Zukunft“ geht, allerdings nicht mehr im luftleeren Raum, sondern unter dem Schatten der bereits entschiedenen Kernpunkte. Morgan schlussfolgert:
„Sie könnte natürlich eine Frage zu Verkäufen von XRP seit 2020 oder in der Zukunft prozessieren, aber dieser Fall wäre bis zu einem gewissen Grad durch die Sachverhaltspräklusion eingeschränkt, die sich aus dem Urteil von Richterin Torres im Juli 2023 ergibt.“
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