Ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie DAC8 (Umsetzung des OECD-CARF-Standards) Krypto-Dienstleister in der EU und Deutschland dazu, Nutzeridentitäten und detaillierte Transaktionsdaten zu erfassen. Ab 2027 müssen sie diese jährlich an die Steuerbehörden melden, um Steuertransparenz zu schaffen und Hinterziehung zu bekämpfen.
Die neue Steuerregelung im Kern
Am 1. Januar 2026 trat die EU-Richtlinie DAC8 in Kraft, die Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen zur Meldung detaillierter Nutzer- und Transaktionsdaten verpflichtet. Anbieter von Crypto Asset Service Providern (CASPs, zu deutsch: Kryptowerte-Dienstleister) sind nun verpflichtet, umfassende Sorgfalts- und Meldepflichten einzuhalten. Unter CASP fallen u.a.Kryptobörsen, Wallet-Provider, Broker und Plattformen für Tausch, Verwahrung, Staking oder Lending. Nicht alle Wallet-Provider sind jedoch zwingend meldepflichtig, sofern sie nicht als CASP reguliert sind.
Sie müssen ab diesem Datum die Identität ihrer Nutzer (Name, Adresse, Steuer-ID, Geburtsdatum etc.), Wohnsitzstaat sowie detaillierte Transaktionsdaten (Volumen, Art der Kryptowerte, Zeitpunkte, Gegenwerte in Fiat) erfassen, prüfen und im Fall von Deutschland jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Bis zum 1. Juli 2026 müssen die Informationen an die nationalen Steuerbehörden fließen, um die Einhaltung steuerlicher Vorschriften angesichts der Dezentralität digitaler Vermögenswerte sicherzustellen.
Verfahren und Zeitplan des Informationsaustauschs
Die neue Richtlinie sieht vor, dass die EU‑Mitgliedstaaten Informationen über Nutzer von Krypto-Vermögenswerten von den meldepflichtigen Betreibern einholen. Die Daten werden jährlich automatisch mit dem EU-Wohnsitzland des jeweiligen Anlegers ausgetauscht.
Da 2026 das erste Berichtsjahr unter den neuen Vorschriften darstellt, muss der erste Datenaustausch zwischen den Behörden bis zum 30. September 2027 abgeschlossen sein. Die rechtliche Grundlage hierfür wurde bereits im Oktober 2023 verabschiedet und musste bis Ende 2025 von allen 27 EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Anwendungsbereich und Zielsetzung der Neuregelung
Der sachliche Anwendungsbereich der Richtlinie orientiert sich an der Verordnung über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCA). Er umfasst eine Vielzahl digitaler Werte, darunter dezentrale Token, Stablecoins sowie bestimmte nicht fungible Token (NFTs).
Ziel der Europäischen Kommission ist es, durch die Einführung von Sorgfalts- und Meldepflichten den Rechtsrahmen für den automatischen Informationsaustausch zu stärken. Es soll die Finanzbehörden bei der wirksamen Steuerveranlagung unterstützen und die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie Steuerumgehung im grenzüberschreitenden Kontext ermöglichen.
Internationale Harmonisierung durch den CARF-Standard
Die neuen EU-Vorschriften stützen sich maßgeblich auf das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Dieser globale Standard wurde entwickelt, um die Steuertransparenz weltweit zu erhöhen und den Informationsaustausch über Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten zu vereinheitlichen.
Gegenwärtig haben sich 76 Staaten zur Umsetzung dieses Rahmens verpflichtet. Zu den Unterzeichnern gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch andere bedeutende Märkte wie die USA, das Vereinigte Königreich, Brasilien, Japan sowie Indonesien. Somit ist die überwiegende Mehrheit der globalen Zentren für digitale Vermögenswerte abgedeckt.
Durch die internationale Einigung auf einheitliche Standards wird der bisherige Spielraum für die Umgehung steuerlicher Pflichten im Bereich digitaler Vermögenswerte deutlich eingeschränkt. Die weitreichende Akzeptanz von CARF unterstreicht dabei die globale Bedeutung dieser Maßnahmen für eine lückenlose Steuererfassung.
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