Das Finanzministerium und die Zentralbank Russlands arbeiten bereits seit längerer Zeit an einer offiziellen Regulierung von Kryptowährungen im Inland. Russische Beamte haben intensiv über die Details eines experimentellen Rahmens diskutiert, in dem die neuen Regelungen getestet werden sollen. Ein zentraler Punkt dabei ist die Frage, welchen Anlegergruppen der Handel mit Kryptowährungen im Inland künftig gestattet sein soll. Ursprünglich sollten ausschließlich sogenannte „hochqualifizierte Investoren“ zugelassen werden, doch dieses Konzept könnte sich nun ändern.
Ausweitung für weitere Anleger
Seit den internationalen Sanktionen gegen Russland infolge des Krieges gegen die Ukraine öffnet sich das Land zunehmend gegenüber Kryptowährungen. Im Jahr 2024 wurden die Nutzung von Kryptowährungen im internationalen Handel sowie das Mining legalisiert.
Zudem arbeiten verschiedene Behörden an der Regulierung des inländischen Handels mit digitalen Vermögenswerten. Geplant ist eine regulierte Integration von Kryptowährungen in das Bankensystem sowie die Zulassung „hochqualifizierter Investoren“ für den offiziellen Krypto-Handel. Derzeit gelten dabei ausschließlich Privatanleger mit einem Mindestvermögen von 100 Millionen Rubel (rund 1,3 Millionen US-Dollar) und einem Jahreseinkommen von mehr als 50 Millionen Rubel (etwa 650.000 US-Dollar) als zugelassen.
Die Zentralbank und das Finanzministerium scheinen jedoch zunehmend von diesem Konzept abzurücken. Ende November erklärte Ivan Chebeskov, stellvertretender russischer Finanzminister, man wolle den Kreis der legitimen Investoren erweitern. Zu diesem Zweck sollten differenzierte Zugangsstandards für verschiedene Anlegergruppen diskutiert und ausgearbeitet werden.
Auch Vladimir Chistyukhin, stellvertretender Gouverneur der Zentralbank, bestätigte gegenüber russischen Medien, dass mögliche Anpassungen der regulatorischen Rahmenbedingungen geprüft würden. Nun hat die russische Zentralbank der Regierung entsprechende Vorschläge vorgelegt.
Vorschläge der Zentralbank
In den Vorschlägen der Zentralbank wird zunächst betont, dass Kryptowährungen – einschließlich Stablecoins – zwar als risikoreiche Anlageprodukte eingestuft werden, zugleich jedoch als Vermögenswerte gelten, nicht jedoch als Zahlungsmittel. Sie dürfen gekauft und verkauft, jedoch nicht für inländische Zahlungen verwendet werden.
Die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen ist in Russland seit 2021 gesetzlich verboten. Dennoch werden Kryptowährungen weiterhin aktiv genutzt, etwa bei Online-Kursen, in Videospielen oder zur Auszahlung von Gehältern in der Kreativ- und IT-Branche. Aus diesem Grund wurde bereits Mitte dieses Jahres beschlossen, dass ab 2026 tatsächliche Strafen eingeführt werden sollen: mindestens 100.000 Rubel pro Transaktion für Privatpersonen und 700.000 Rubel für juristische Personen. Zudem soll illegal als Zahlungsmittel genutzte Kryptowährung beschlagnahmt werden.
Darüber hinaus plant die Zentralbank unterschiedliche Regelungen für verschiedene Investorengruppen:
- Qualifizierte Investoren dürfen alle Kryptowährungen – mit Ausnahme anonymer Coins – ohne Beschränkung des Transaktionsvolumens handeln.
- Nicht-qualifizierte Anleger dürfen lediglich bestimmte liquide Kryptowährungen erwerben und unterliegen einem jährlichen Limit von 300.000 Rubel (rund 3.800 US-Dollar) pro Vermittler.
- Alle Investoren müssen vor dem Handel einen Risikotest absolvieren.
Der Handel soll über bestehende, lizenzierte Finanzinstitute wie Börsen oder Broker erfolgen. Zudem sollen russische Investoren Kryptowährungen im Ausland erwerben oder bereits gehaltene Bestände über russische Finanzinstitute ins Ausland transferieren können, sofern diese Vorgänge ordnungsgemäß bei der Steuerbehörde gemeldet werden.
Bis zum 1. Juli 2026 soll die gesetzliche Grundlage für den regulierten inländischen Handel mit Kryptowährungen geschaffen werden. Ob und in welchem Umfang die russische Regierung den Vorschlägen der Zentralbank zustimmt, bleibt abzuwarten.