Das Vereinigte Königreich hat mit dem Property (Digital Assets etc) Act 2025 einen entscheidenden Schritt unternommen, um digitale Vermögenswerte wie Bitcoin, Ethereum und sonstige Token rechtlich eindeutig zu verankern. Das Gesetz stellt klar, dass digitale oder elektronische Güter als persönliches Eigentum gelten können, auch wenn sie weder physische Objekte noch klassische Forderungsrechte darstellen. Damit beseitigt UK eine der wichtigsten rechtlichen Unsicherheiten, die bisher im Umgang mit Kryptowerten bestanden haben.
Bislang basierte das britische Rechtssystem auf zwei Kategorien von Eigentum: „Things in possession“ – also physische Gegenstände – und „Things in action“, also Ansprüche oder Rechte gegenüber Dritten. Kryptowährungen und andere digitale Assets fallen in keine dieser beiden Formen. Die neue gesetzliche Regelung schafft daher einen eigenständigen Raum für digitale Eigentumsobjekte und stellt sicher, dass sie zivilrechtlich geschützt, übertragbar und im Streitfall klar zuordenbar sind.
Für die Praxis bedeutet dies weitreichende Stabilität für Unternehmen, Investoren und Dienstleister, die digitale Assets halten oder verwahren. Insbesondere Custody-Anbieter, Kreditplattformen, Insolvenzverwalter, Versicherungen und institutionelle Marktteilnehmer profitieren von der Klarheit darüber, wie digitale Werte rechtlich behandelt werden. Die Grundlage für sichere Eigentumsübertragung, rechtliche Durchsetzbarkeit und Schutz vor unbefugtem Zugriff wird damit erheblich gestärkt.
bitcoinnews.ch