Krypto-Dienstleister müssen sich neuen Vorgaben der EBA anpassen, um zukünftig noch besser geltende Sanktionen einhalten zu können.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die für die Behebung von Schwachstellen im Bankensektor zuständige europäische Regulierungsbehörde, hat zwei neue Leitlinien veröffentlicht, darunter einen speziellen Leitfaden für Zahlungsdienstleister (PSP) und Krypto-Asset-Dienstleister (CASP).
Am 14. November veröffentlichte die EBA entsprechende Leitlinien, in denen festgelegt ist, was PSPs und CASPs tun müssen, um die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedstaaten bei der Übertragung von Geldern oder Kryptowährungen einzuhalten. Nach Angaben der EBA gewährleisten die Leitlinien die Umsetzung von EU- und nationalen Sanktionen. Die EBA schrieb:
„Diese Leitlinien verdeutlichen, wie restriktive Maßnahmen und Verfahren mit den umfassenderen Governance- und Risikomanagementrahmen der Finanzinstitute interagieren, um operative und rechtliche Risiken für die Finanzinstitute zu vermeiden und eine wirksame Umsetzung restriktiver Maßnahmen zu gewährleisten.“
Die EBA erklärte, dass Schwachstellen bei Kontrollen, internen Prozessen und Verfahren für Finanzinstitute, einschließlich PSPs und CASPs, rechtliche und Reputationsrisiken darstellen können.
Darüber hinaus könnten die Schwächen in diesen Bereichen innerhalb der Finanzorganisationen auch die Wirksamkeit der restriktiven Maßnahmen der EU „untergraben“. Die EBA betonte, dass dies zu einer Umgehung der Vorschriften führen und die Stabilität des Finanzsystems der EU beeinträchtigen könnte.
Nach Angaben der ECA werden die Leitlinien ab dem 30. Dezember 2025 in Kraft treten.
Auch Krypto-Unternehmen müssen sich an neue EU-Vorgaben halten
Laut der EBA müssen PSPs und CASPs, die Fonds- oder Kryptotransfers durchführen, ein zuverlässiges Screening-System einführen, das es ihnen ermöglicht, ihre Verpflichtungen hinsichtlich der „restriktiven Maßnahmen“ zu erfüllen.
Die Leitlinien verpflichten PSPs und CASPs auch dazu, Informationen zu überprüfen, um die Risiken von Unternehmen oder Einzelpersonen, die gegen die restriktiven Maßnahmen der EU verstoßen, zu kontrollieren. Darüber hinaus müssen PSPs und CASPs auch die Risiken von Nutzern berücksichtigen, die möglicherweise die von den EU-Regulierungsbehörden festgelegten restriktiven Maßnahmen umgehen.
Rechtliche Grundlage besteht schon seit 2021
Die EBA wies darauf hin, dass die Europäische Kommission bereits 2021 ein entsprechendes Gesetzespaket zur Reform des EU-Rahmens für die Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (CFT) herausgegeben hat. Dazu gehört auch ein Vorschlag für neue Vorschriften über Informationen bei Geldtransfers und Kryptowährungen.
Die Verordnungen wurden am 9. Juni 2023 verabschiedet und werden am 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften sehen auch vor, dass die EBA Leitlinien herausgibt, die den Finanzinstituten bei der Einhaltung der künftigen Vorschriften helfen sollen.