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Zypern SEC setzt EU-Krypto-Regulierung durch — Wichtige Fristen rücken näher

source-logo  news.bitcoin.com 18 Oktober 2024 01:45, UTC

Wichtige Fristen für die Regulierung von Krypto-Assets stehen bevor, da Cyperns Regulierungsbehörde angekündigt hat, dass die EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) bis Dezember 2024 für Dienstleister in Kraft tritt, wobei die Registrierung bis Oktober abgeschlossen sein muss. Bereits registrierte Anbieter können bis Mitte 2026 operieren oder bis ihr Genehmigungsstatus festgestellt wird, was einen bedeutenden Wandel in der Krypto-Compliance in Europa markiert.

Zyperns SEC implementiert EU MiCAR Krypto-Regulierung

Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) kündigte am Donnerstag an, dass die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) ab dem 30. Juni 2024 für Emittenten von wertbezogenen und E-Geld-Token gilt und ab dem 30. Dezember 2024 für Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (CASPs) anwendbar sein wird. Diese Aktualisierung skizziert wichtige Termine und Anforderungen für diese Einrichtungen.

In ihrer Ankündigung hob die CySEC hervor, dass CASPs, die unter den nationalen Regeln bis zum 30. Dezember 2024 registriert sind, ihre Tätigkeit bis zum 1. Juli 2026 fortsetzen dürfen oder bis ihnen eine Genehmigung gemäß Artikel 63 von MiCAR erteilt oder verweigert wird. Der Regulierer erklärte:

Die Krypto-Asset-Dienstleister, die gemäß den Bestimmungen der nationalen Regeln vor dem 30. Dezember 2024 im CASP-Register registriert werden, dürfen ihre Dienste bis zum 1. Juli 2026 oder bis ihnen eine Genehmigung gemäß Artikel 63 erteilt oder verweigert wird, je nachdem, was früher eintritt, weiter erbringen.

CySEC bemerkte auch, dass Anträge auf Genehmigung akzeptiert werden, nachdem die Europäische Kommission ihre endgültigen regulatorischen Standards veröffentlicht hat.

Der Regulierer kündigte ferner an, dass mit der Anwendbarkeit von MiCAR auf CASPs am 30. Dezember 2024 keine Registrierungsanträge unter den nationalen Regeln mehr akzeptiert werden. CySEC detaillierte:

Angesichts der Anwendbarkeit von MiCAR auf CASPs ab dem 30. Dezember 2024 wird CySEC ab dem Datum dieser Ankündigung keine Anträge auf Registrierung gemäß den nationalen Regeln mehr akzeptieren.

Des Weiteren klärte CySEC, dass Benachrichtigungen unter den nationalen Regeln für Einrichtungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bis zum 30. Oktober 2024 eingereicht werden müssen. „Zusätzlich zu dem Vorhergesagten wird CySEC die Annahme von Benachrichtigungen gemäß den nationalen Regeln für Einrichtungen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind und bei einer oder mehreren EWR-nationalen zuständigen Behörden für die Erbringung von Krypto-Asset-Diensten registriert sind, am 30. Oktober 2024 einstellen.“

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