Bereits seit einigen Jahren boomt die Web3-Gaming-Branche und nicht nur Indie-Entwickler, sondern auch große Studios wie Ubisoft oder Electronic Arts setzen auf Blockchain-gestützte Videospiele. Gerade Play-to-Earn-Konzepte und NFT-Angebote dominieren aktuell den jungen Web3-Markt, doch mehr und mehr innovative Ideen konnten sich in den letzten Jahren etablieren.
Allerdings könnten Krypto-Games jetzt vor dem Aus stehen – zumindest, wenn es nach dem Europäischen Verbraucherverband (BEUC) geht. Dies fordert nämlich aktuell wesentlich strengere Richtlinien – oder sogar ein Verbot von Premium-Währungen – beim Einsatz von Ingame-Währungen. Wir verraten, welche Konsequenzen dies für Kryptowährungen mit Gaming-Charakter haben könnte.
Beschwerde eingereicht: BEUC fordert größeren Schutz für Gamer
Die Verwendung von digitalen Währungen ist dem Europäischen Verbraucherverband derzeit ein Dorn im Auge. Dies wird dadurch bewusst, dass jetzt eine entsprechende Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde. Darin enthalten ist eine Auflistung der Gründe, die gegen den Einsatz von typischen Ingame-Währungen sprechen:
- Reale Kosten werden von Spielern nicht erkannt, wodurch sie eher dazu bereit sind, größere Summen für Ingame-Währungen auszugeben.
- Unternehmen behaupten, dass Ingame-Währungen von Gamern bevorzugt werden – laut BEUC ist dies eine Falschaussage.
- Verbrauchern werden ihre Rechte vorenthalten oder unfaire Bedingungen gestellt, wenn Ingame-Währungen genutzt werden.
- Vor allem Kinder sind für die manipulativen Mittel der Gaming-Industrie anfällig – vor allem deshalb, weil sie nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen.
Vor allem die rechtlichen Aspekte sind tatsächlich ein wichtiger Punkt, denn häufig lassen sich Käufe, die über Ingame-Währungen getätigt wurden, nicht mit dem Widerrufsrecht und den in der Europäischen Union geltenden Garantierechten vereinen. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel Fehlkäufe nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Zählen Kryptowährungen als Ingame-Währung?
Einen konkreten Zusammenhang zwischen Web3-Spielen und den BEUC-Forderungen gibt es bisher bis jetzt nicht. Trotzdem spricht die Beschwerde von “digitalen Währungen in Videospielen” – was letztendlich auch auf Krypto-Games zutrifft. Damit stellt sich die Frage, ob eine Gesetzesänderung nicht auch viele Web3-Videospiele betreffen würde, denn in der Regel unterscheiden sich Premium-Währungen in Videospielen nicht sonderlich von den Möglichkeiten der Kryptowährungen von Videospielen. Denn die Definition lautet “virtuelle Währungen, die gegen echtes Geld erworben werden können” und zeigt damit, dass auch Krypto-Coins gemeint sein könnten.
Es bleibt allerdings abzuwarten, wie genau die Europäische Kommission auf diese Beschwerde reagiert – und ob überhaupt ein Zusammenhang zu Kryptowährungen hergestellt wird. Sollte dies der Fall sein, könnte es allerdings problematisch für viele Krypto-Entwickler werden, denn im Gaming-Bereich werden die Kryptowährungen fast immer eingesetzt, um Zugang zu Skins, neuen Inhalten oder NFTs zu bekommen.