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SEC gegen Ripple: XRP behält seinen Status als Nicht-Wertpapier

source-logo  de.beincrypto.com 09 September 2024 18:00, UTC

Der Rechtsstreit zwischen der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC und Ripple nahm eine bemerkenswerte Wende, als die SEC ihre Ansprüche gegen die Ripple-Manager Brad Garlinghouse und Chris Larsen fallen ließ.

Dieser Schritt hat Spekulationen über eine Berufung angeheizt, besonders nachdem Ripple versuchte, 111 Prozent des Geldurteils auf ein Bankkonto einzuzahlen, um wahrscheinlich einen Aufschub im Fall zu sichern.

XRP bleibt kein Wertpapier

Der ehemalige SEC-Regionaldirektor Marc Fagel teilte Einblicke darüber, was eine Berufung beinhalten könnte, und konzentrierte sich auf Ripples programmatische Verkäufe statt auf den Status von XRP als Wertpapier.

„Wenn [die SEC sich entscheidet zu] berufen, wird es wahrscheinlich darum gehen, ob die programmatischen Verkäufe als Wertpapierverkäufe galten“, erklärte Fagel hier.

Jedoch stellte er klar, dass das Berufungsgericht diese Frage klären könnte, ohne zu entscheiden, ob XRP ein Wertpapier ist. Dies bleibt ein Randthema, weshalb es nur Dicta war, fügte Fagel hinzu, bezugnehmend auf die Meinung des Bezirksgerichts.

Rechtsexperte Bill Morgan äußerte sich auch zum Fall SEC gegen Ripple über X und sprach Bedenken unter XRP-Inhabern an.

„Die Vorstellung, dass die Feststellung des Richters über die Natur von XRP selbst nicht unterschiedlich in der Berufung behandelt werden kann, ist nicht absolut“, stellte Morgan fest.

Diese Zusicherung kam, als die SEC die Erlaubnis zur Berufung einreichte, was klarstellte, dass die Klassifizierung von XRP nicht Teil ihrer Berufungsstrategie war. Morgan wies weiter darauf hin, dass bestimmte rechtliche Punkte, wie obiter dictum, während der Berufung wieder auftauchen könnten, das Kernurteil, dass XRP kein Wertpapier ist, sollte jedoch Bestand haben.

Fagel stimmte Morgans Analyse zu und fügte hinzu, dass die SEC in mehreren ähnlichen Fällen vage geblieben ist, aber es ist unwahrscheinlich, dass das Berufungsgericht des Zweiten Kreises direkt den Nicht-Wertpapierstatus von XRP ansprechen wird. Beide Rechtsexperten waren sich einig, dass, obwohl die Berufung bestimmte rechtliche Feinheiten erkunden könnte, eine Infragestellung der Klassifizierung von XRP nicht erwartet wird.

Da sich das Berufungsfenster nähert, können XRP-Inhaber etwas Beruhigung finden. Trotz möglicher rechtlicher Manöver scheint der Status von XRP als Nicht-Wertpapier intakt zu bleiben. Wie Fagel und Morgan vorschlugen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung gering, selbst als der nächste Zug der SEC bevorsteht.

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