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Die FINMA ist der Ansicht, dass Stablecoin-Emittenten eine Bedrohung für Schweizer Banken darstellen

source-logo  cryptopolitan.com 26 Juli 2024 16:39, UTC

In diesem Beitrag:

  • Die FINMA sieht in Stablecoin-Emittenten eine zunehmende Bedrohung für Schweizer Banken und fordert strengere Vorschriften.
  • Emittenten müssen die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche befolgen und die dent aller Inhaber überprüfen.
  • Banken, die Garantien für Stablecoins anbieten, sind Reputations- und Rechtsrisiken ausgesetzt, wenn die Emittenten scheitern.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sieht Stablecoin-Emittenten als Problem für die Banken des Landes. In den Richtlinien von 2019 wurden bereits Bedenken hinsichtlich der rechtlichen und regulatorischen Aspekte von Stablecoins hervorgehoben.

Seitdem sind in der Schweiz mehrere Projekte gestartet, die dieses Thema noch dringlicher machen.

Inhaber von Stablecoins haben in der Regel einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Emittenten, der diese Ansprüche entweder als Bankeinlagen oder als Organismen für gemeinsame Anlagen einstuft.

Die Klassifizierung hängt davon ab, ob die zugrunde liegenden Vermögenswerte auf Rechnung und Risiko des Stablecoin-Inhabers oder des Emittenten verwaltet werden.

Aufgrund der Zweckbestimmung von Stablecoins als Zahlungsmittel gilt fast immer das Geldwäschereigesetz (GwG).

Die FINMA ist der Ansicht, dass Stablecoin-Emittenten eine Bedrohung für Schweizer Banken darstellen

Die rechtlichen Bedenken

Im Jahr 2020 stellte die Financial Action Task Force (FATF) dent , dass Stablecoins viele Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit Kryptowährungen teilen.

Zu diesen Risiken gehören anonyme Überweisungen über selbstverwaltete Wallets, globale Reichweite und die Eignung zur Geldwäsche. Die Preisstabilitäts- und Wertspeicherfunktionen von Stablecoins machen sie für Kriminelle trac .

Anhaltende globale Konflikte haben das Potenzial von Stablecoins zur Umgehung von Sanktionen und zur Terrorismusfinanzierung gezeigt.

Am 9. Juli veröffentlichte die FATF ein Update zur Umsetzung von Standards für virtuelle Vermögenswerte und Dienstleister.

Die FINMA gibt an, dass Stablecoin-Emittenten Finanzintermediäre im Sinne der Geldwäschebekämpfungsgesetze sind. Sie müssen die dent der Stablecoin-Inhaber überprüfen und die dent des wirtschaftlichen Eigentümers feststellen. Treten während der Geschäftsbeziehung Zweifel auf, muss die Überprüfung wiederholt werden.

Anfang des Jahres berichtete auch die interdepartementale Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CGMF) über erhöhte Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken durch Krypto-Assets.

Der CGMF-Bericht geht davon aus, dass das Verbot von Inhabersparbüchern technologieneutral für Stablecoin-Transaktionen gilt. Dadurch werden die Verpflichtungen der Finanzintermediäre zur Überprüfung der dent durchgesetzt, die im Rahmen des GwG für alle gelten.

Auswirkungen auf das Bankrecht

Auf internationaler Ebene wird erwartet, dass Stablecoin-Emittenten gemäß den Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) 2023 unter angemessener nationaler Aufsicht stehen.

Für die professionelle Annahme öffentlicher Einlagen ist in der Regel eine Banklizenz erforderlich. Bei den Einlagen der Öffentlichkeit handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kunden im Sinne der Bankenverordnung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa Fonds mit Bankgarantien für Rückzahlung und Zinsen, die nicht als öffentliche Einlagen gelten.

In der Schweiz verwenden einige Stablecoin-Emittenten Bankgarantien, die es ihnen ermöglichen, die Banklizenzanforderungen der FINMA zu umgehen, als Finanzintermediäre aber dennoch die Zugehörigkeit zu einer Selbstregulierungsorganisation benötigen.

Dies birgt Risiken sowohl für Stablecoin-Inhaber als auch für Banken, die die Garantien bereitstellen. Zum Schutz der Einleger hat die FINMA Mindestanforderungen für diese Ausfallgarantien festgelegt, die technologieneutral auf Stablecoins angewendet werden.

Dazu gehören die Sicherstellung individueller Ansprüche des Kunden gegenüber der Bank, die Abdeckung aller öffentlichen Einlagen, der unkomplizierte Zugang zu Garantien sowie die Zulässigkeit rechtlicher Einreden der Bank.

Trotz dieser Massnahmen entspreche laut der Schutz, den diese Garantien bieten, nicht dem einer Banklizenz. Den Inhabern von Stablecoins fehlt der bankenrechtliche Einlagenschutz.

Mehrere Ausfallgarantien können den Koordinierungsbedarf und die Betriebsrisiken erhöhen und möglicherweise zu unbefugten Aktivitäten führen, wenn sie nicht angemessen gemanagt werden.

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