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EU nimmt DAC8 an – neue Kryptowährungssteuerregel tritt bald in Kraft

source-logo  de.cryptonews.com 19 Oktober 2023 05:34, UTC
Die Finanzminister der Europäischen Union (EU) billigen neue Vorschriften, die Kryptowährungsfirmen dazu verpflichten, Daten über Kryptowährungsbestände von Kunden mit den Steuerbehörden zu teilen.

Am 17. Oktober verabschiedete die EU die Achte Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8), die 2024 in Kraft treten soll. Die Richtlinie wird im Amtsblatt, dem Gesetzblatt der Europäischen Union, veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Richtlinie DAC8 enthält eine neue Richtlinie für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs), die bestimmte Informationen über die Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten melden müssen, in denen die Kunden ansässig sind.

Die im letzten Jahr vorgeschlagene und kürzlich verabschiedete Richtlinie soll die Steuertransparenz erhöhen und die Steuerhinterziehung bekämpfen, insbesondere in Fällen, in denen vermögende Privatpersonen Krypto-Assets nutzen, um ihre Steuerpflicht zu mindern.

Die Steuerregeln, offiziell als Achte Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) bezeichnet, wurden der Europäischen Kommission ursprünglich am 8. Dezember 2022 vorgelegt.

Im Mai 2023 wurde die DAC8 genehmigt, nachdem das Gesetz über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) in Kraft getreten war. Die “Acht” im Namen bedeutet, dass es sich um die achte Version dieser Richtlinien handelt, wobei die vorherigen Richtlinien jeweils verschiedene Aspekte der Finanzaufsicht behandelten.

Die DAC8 zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften für Kryptomärkte und die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zu ergänzen und so einen umfassenden Rahmen für die Regulierung der Kryptoindustrie in der EU zu schaffen. Es wird für alle in der EU ansässigen CASPs gelten, unabhängig von ihrer Größe, und wird auch Finanzinstitute umfassen, die mit elektronischem Geld und digitalen Währungen von Zentralbanken handeln.

Das Ziel von DAC8 ist es, die Steuerbehörden in die Lage zu versetzen, jede Kryptowährungstransaktion zu überwachen und zu bewerten, die von natürlichen oder juristischen Personen in einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt wird. Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass die Richtlinien ein bestehendes Gesetz erweitern, um ein breites Spektrum digitaler Assets zu erfassen.

Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf Stablecoins, nicht-fungible Token (NFTs), E-Geld-Token und Krypto-Assets, die auf “dezentralisierte Weise” ausgegeben werden, Token im Zusammenhang mit dezentraler Finanzierung (DeFi) und Erträge aus Krypto-Staking.

Europäische Kommission unterstreicht DAC8 Krypto-Bestimmungen in Synergie mit MiCA und AML-Regeln

Die Europäische Kommission betonte, dass die Krypto-Bestimmungen von DAC8 so konzipiert sind, dass sie mit den kürzlich fertiggestellten MiCA- und Anti-Geldwäsche-Bestimmungen im Rahmen der Geldtransferverordnung (TFR) zusammenarbeiten.

Im Rahmen der MiCA müssen Kryptowährungsunternehmen und -börsen eine Lizenz für ihre Tätigkeit in der Europäischen Union erhalten. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass Emittenten von Stablecoins angemessene Rücklagen bilden müssen, um ihre Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.

Im September fand eine Plenarsitzung in Straßburg, Frankreich, statt, bei der die Gesetzgeber im Europäischen Parlament mit überwältigender Mehrheit für die achte Fassung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit (DAC8).

Bei der Abstimmung gab es mit 535 Ja-Stimmen und nur 57 Nein-Stimmen sowie 60 Enthaltungen eine breite Unterstützung. Die Abstimmung in der Plenarsitzung markierte die letzte Hürde für die Verabschiedung von DAC8.

In Zukunft haben die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, diese Regeln umzusetzen, bevor sie am 1. Januar 2026 offiziell in Kraft treten.

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