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Ripple hat für den zweiten Prozess gegen die SEC einen weiteren Anwalt engagiert

source-logo  crypto-news-flash.com 27 September 2023 10:02, UTC
  • Der neuer Rechtsanwalt Rahul Mukhi ist für Ripple Labs tätig geworden.
  • Das Verfahren SEC./.Ripple geht in die Folgeinstanz und wird voraussichtlich 2024 verhandelt.

In Vorbereitung auf die zweite Instanz des Rechtsstreits mit der US-Börsenaufsicht SEC hat Ripple Labs einen weiteren Anwalt hinzugezogen.

Das Fintech-Unternehmen hat den bekannten Anwalt Rahul Mukhi von der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP engagiert. Als erfahrener Jurist, der sich auf Strafrecht, Aktionrecht und Regulierungsfragen spezialisiert hat, ist Mukhi eine exzellente Verstärkung des Anwaltsteams, das CEO Brad Garlinghouse im nächsten Prozess gegen die SEC vertritt.

Er ist allgemein bekannt für seine Expertise in komplexen Handelsstreitigkeiten. Mukhi hatte mehrere Spitzenpositionen inne, unter anderem war er während seiner sechsjährigen Tätigkeit als US-Staatsanwalt im südlichen Bezirk von New York der leitende Staatsanwalt in zahlreichen hochkarätigen Fällen. Eine Reihe dieser Fälle drehte sich um Geldwäsche, Korruption im öffentlichen Dienst, Cyberkriminalität, Finanz- und Steuerbetrug sowie internationale organisierte Kriminalität.

Nach seiner Zeit als Staatsanwalt wurde er Anwalt und Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, wo er derzeit arbeitet. Bislang hat er zahlreiche Unternehmen und Privatpersonen bei behördlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Insiderhandel und anderen Straftaten vertreten.

SEC./.Ripple: SEC geht gegen erstinstanzliches Urteil in Berufung

Der Fall Ripple vs. SEC, bei dem es um die Klassifizierung von XRP geht, läuft seit zwei Jahren und neun Monaten, und die Aufsichtsbehörde scheint nicht daran interessiert zu sein, den umstrittenen Fall zu beenden, indem sie das ergangene Urteil akzeptiert.

Für die SEC ist und bleibt XRP in jedem Fall ein Wertpapier, obwohl das zuständige Gericht am 13. Juli entschied, dass das XRP-Token, falls es an Sekundärbörsen gehandelt wird, kein Wertpapier ist.

Anstatt sich mit dem Urteil abzufinden, will die SEC Berufung einlegen mit der Begründung, die Entscheidung stehe im Widerspruch zu den bestehenden Wertpapiergesetzen und dem Howey-Test. Kurz darauf wandte sich die SEC an das Gericht, um ihre Absicht zu erklären, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In dem am 9. August an das Gericht gesandten Schreiben erklärte die Behörde, dass „eine einstweilige Verfügung hier gerechtfertigt ist“, wobei die Regulierungsbehörde den Teil des Urteils anführte, mit dem sie nicht einverstanden ist.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht der SEC freistellte, einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Urteile zu stellen. Eine Verhandlung ist für das zweite Quartal des nächsten Jahres angesetzt, in dem das endgültige Urteil erwartet wird.

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