- IOTA hat Bedenken über den Vorschlag des Europäischen Parlaments zu Kryptoregelungen geäußert, darunter uneinheitliche Terminologien, DeFi, selbst gehostete Wallets etc.
- IOTA stellt fest, dass der EU-Vorschlag einen Einheitsansatz für NFTs verfolgt, der nicht realistisch ist und Innovationen strangulieren könnte.
Die IOTA Foundation kooperiert mit verschiedenen Behörden und hilft, regulatorische Bedenken in Bezug auf verschiedene Sektoren des Kryptobranche anzugehen. Kürzlich verabschiedete das Europäische Parlament Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus, um robuste, durchsetzbare Transparenz-Anforderungen für die Übertragung digitaler Vermögenswerte zu schaffen.
Die IOTA Foundation hat ihre Auffassung bezüglich der Vorschläge des Europäischen Parlaments zu Terrorismusbekämpfung und Geldwäsche mitgeteilt.
Beobachtungen der IOTA Foundation
- Inkonsistente Terminologie: Die IOTA Foundation wies auf die inkonsistente Terminologie zwischen Wallets, Adressen und Konten in der Krypto-Regulierung hin, die zu Unsicherheiten in der Branche führt.
- NFTs: IOTA stellte fest, dass das Europäische Parlament einen Einheitsansatz für NFTs und NFT-Plattformen gewählt hat, ohne deren Geschäftsmodelle oder Anwendungsfälle zu berücksichtigen. Auch die MiCA-Verordnung umfasst NFTs nicht. IOTA ist der Meinung, dass nicht alle NFT-Plattformen denselben regulatorischen und KYC-Prozessen unterworfen werden sollten.
- DeFi: Gemäß dem vom Parlament vorgeschlagenen Erwägungsgrund 6a würden die AMLR-Regeln auch DeFi in ihren Anwendungsbereich einbeziehen, was eine unverhältnismäßige Belastung für Eigentümer, Entwickler und Betreiber bedeuten würde, die laut IOTA keine verpflichteten Unternehmen sind. Darüber hinaus sagt IOTA, dass dieser Erwägungsgrund die Gründe für den Ausschluss von DeFi aus dem Anwendungsbereich der MiCA-Verordnung außer Acht lässt.
- Selbstgehostete Geldbörsen: Gemäß Erwägungsgrund 94a und Artikel 59a des Europäischen Parlaments ist es Personen, die mit Waren handeln oder Dienstleistungen erbringen, verboten, mit selbst gehosteten Wallets zu interagieren, die keinen KYC-Prozess für Transaktionen über 1.000 EUR implementiert haben. IOTA ist der Meinung, dass dies DLTs diskriminiert und Innovationen behindert.
Darüber hinaus erklärte die IOTA Foundation, dass es Unstimmigkeiten bei der in der Verordnung über Geldtransfers, der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) und dem Vorschlag für die Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche verwendeten Terminologie gebe.
Die IOTA Foundation erklärt, dass es wichtig sei, die Unterscheidung zwischen Wallets, Adressen und Konten beizubehalten, um so genügend Klarheit über den Wunsch der Regulierungsbehörden zu erhalten, was der KYC unterworfen werden sollte.
Klarheit über NFT-Vorschriften
Die IOTA Foundation merkte an, dass die MICA-Verordnung NFTs von ihrem Anwendungsbereich ausnimmt, aber in seinem jüngsten Vorschlag verfolge das Europäische Parlament einen Einheitsansatz, ohne unterschiedliche Gschäftsmodelle und Anwendungsfälle zu berücksichtigen.
Nach Ansicht von IOTA ist all das nicht realistisch, verhindert Rechtssicherheit und kann langfristig Innovation stark einschränken. IOTA weist darauf hin, dass es wichtig sei, die vielfältigen Anwendungsfälle von NFTs in verschiedenen Geschäftsbereichen wie Branding, Videospiele, E-Commerce etc. zu berücksichtigen. Viele dieser Betreiber sollten nicht als Verpflichtete betrachtet werden, die den vollständigen KYC-Anforderungen unterliegen.