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Anwälte von Terra-Chef Do Kwon weisen SEC-Anklage in den USA zurück

source-logo  de.cointelegraph.com 22 April 2023 06:45, UTC

Die Anwälte von Terra-Chef Do Kwon wehren sich vor Gericht gegen die Vorwürfe der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC). Die US-Bundesbehörde wirft Kwon mehrere Fälle von Anlagebetrug gegenüber amerikanischen Anlegern vor.

Entsprechend haben die Anwälte von Kwon den vorsitzenden Richter am gestrigen 21. April gebeten, die Klage der SEC abzuweisen, da deren Anschuldigungen unbegründet seien. Dahingehend behaupten die Anwälte des Terra-Chefs laut Bloomberg auch, dass das amerikanische Recht der Regulierungsbehörde in diesem Fall keine Zuständigkeit einräumt.

Darüber hinaus argumentieren die Anwälte, dass die SEC nicht beweisen kann, dass Kwon US-Anleger im Zusammenhang mit dem spektakulären Zusammenbruch seiner beiden Kryptowährungen TerraUSD (UST) und Terra (LUNA) betrogen hat. Den Anwälten zufolge handelt es sich beim Stablecoin UST zudem um eine Währung und nicht um ein Wertpapier.

Das Gerichtsverfahren wurde in den USA kurz nach der Festnahme von Do Kwon am 23. März am Flughafen von Podgorica eingeleitet. Hier hatte dieser versucht, von Montenegro mit gefälschten Dokumenten nach Dubai zu fliegen. Nach seiner Verhaftung beantragten sowohl die südkoreanischen als auch die amerikanischen Behörden die Auslieferung des Unternehmers.

Bei Redaktionsschluss ist noch unklar, welches Land, wenn überhaupt, am ehesten für eine Auslieferung Kwons in Frage kommt.

Das südliche Bezirksgericht von Seoul hat derweil einen Haftbefehl gegen einen weiteren Mitbegründer von Terraform Labs, Shin Hyun-Seong, abgelehnt.

Die Staatsanwälte sahen in der Verhaftung Kwons die Möglichkeit, auch Shin festzunehmen, doch das Gericht lehnte den Antrag ab und verwies dabei auf die noch unbestätigten Anschuldigungen sowie eine geringe Fluchtgefahr, die vom Verdächtigen ausgeht.

„Wenn wir mehrere Auslieferungsersuchen erhalten, ist die Entscheidung darüber, an welchen Staat ausgeliefert wird, von mehreren Faktoren abhängig, darunter z. B. die Schwere der begangenen Straftat, der Reihenfolge, in der wir die Auslieferungsgesuche erhalten haben und so weiter“, wie der montenegrinische Justizminister Marko Kovač erklärt.

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