In den USA ist die Kryptobörse Kraken durch die Aufsichtsbehörde SEC dazu gezwungen worden, ihre Staking Services einzustellen. Bei Cardano (ADA) sieht Gründer Hoskinson dennoch keine Probleme für das Staking.
Staking als risikoarme Methode, mit Krypto-Guthaben passives Einkommen zu erzielen, erfreut sich unter Anlegern großer Beliebtheit. Doch in den USA hat die Börsenaufsicht SEC jetzt damit begonnen, Staking als einen Service einzustufen, der genehmigungspflichtig ist. Erstes Ergebnis: Die Kryptobörse Kraken stellt auf Druck der SEC ihr Staking Programm für US-Kunden ein und zahlt zudem 30 Millionen US-Dollar Strafe, wie aus einer Pressemitteilung der SEC hervorgeht. Nun kursieren Fragen dazu, wie sich andere Kryptobörsen positionieren und ob Staking für bestimmte Kryptowährungen nicht doch legal sein könnte. Im Fall Cardano (ADA) hat sich Gründer Charles Hoskinson bereits per Video-Nachricht zu Wort gemeldet und gibt Entwarnung.
“Ich glaube nicht, dass es ein Problem mit Cardano in der bestehenden Form gibt”, sagte Hoskinson auf das Staking und die SEC bezogen, “ich glaube nicht, dass es mit unserem bestehenden Staking Modell ein Problem gibt”. Hoskinson meint, die Schwierigkeiten für die Kryptobörse Kraken in Sachen Staking seien auf Art und Weise der Vermarktung zurückzuführen. Im Kern geht es bei solchen Diskussionen in den USA immer darum, ob Angebote aus der Kryptoindustrie Merkmale von “Securities” (Wertpapier) aufweisen und deshalb unter die Regulierung der SEC fallen. Hoskinson hatte schon im Sommer 2022 erläutert, dass Cardano durch seine dezentrale Struktur nicht mit Securities zu vergleichen sei.
Die US-Kryptobörse Coinbase erklärte unterdessen in einem offiziellen Blogpost, ihre Staking Programme fortzuführen und dies notfalls auch vor Gericht zu verteidigen. Staking als Service könne nicht mit Securities verglichen werden, heißt es. Im Übrigen würde die Linie der SEC nur dazu führen, dass US-Bürger für Staking auf ausländische, unregulierte Anbieter ausweichen.
Ob die SEC sich mit ihrem Vorgehen gegen Kraken zufrieden gibt oder sich weitere Kryptobörsen vorknöpft, bleibt abzuwarten. Bei Cardano ist das für Anleger auch deshalb pikant, weil die Staking Quote sehr hoch liegt. Blockchain-Daten zeigen aktuell fast 74 Prozent aller im Umlauf befindlichen ADA hinterlegt für Staking. So will auch Hoskinson nicht ganz ausschließen, dass Cardano Staking künftig in den Fokus von Behörden gerät und dabei Details ausgeklammert würden.
Fazit: Staking als Service in den USA unter Generalverdacht?
Für Dich als Anleger mit Wohnsitz in der EU haben die Aktionen der SEC keine direkten Folgen, Staking als Service ist hierzulande weiter akzeptiert und auch Kraken führt seine Staking Programme für Nicht-US-Kunden fort. Doch abzusehen ist, dass in Zukunft Staking kritischer von Regulierungsbehörden betrachtet wird und es dabei auch auf Unterschiede in den Mechanismen ankommt. Dann muss sich zeigen, ob Cardano Chef Hoskinson mit seiner These richtig liegt, ADA sei durch und durch dezentralisiert und deshalb keine legalen Auflagen befürchten müsse.