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Musk’s SpaceX hält trotz eines Verlusts von 5 Milliarden Dollar durch xAI 603 Millionen Dollar in Bitcoin

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SpaceX hält 8.285 $BTC im Wert von 603 Millionen US-Dollar in der Verwahrung bei Coinbase Prime, während für das Jahr 2025 ein Verlust von fast 5 Milliarden US-Dollar gemeldet wird, so Daten von Arkham Intelligence und ein Bericht von The Information veröffentlicht am späten Freitag.

Der Verlust stellt eine deutliche Kehrtwende gegenüber dem Vorjahr dar, als SpaceX einen Gewinn von etwa 8 Milliarden US-Dollar bei einem geschätzten Umsatz zwischen 15 und 16 Milliarden US-Dollar erzielte.

Der Umsatz stieg im Jahr 2025 auf 18,5 Milliarden US-Dollar, jedoch führten die Integration von xAI, Elon Musks im Februar erworbenem Künstliche-Intelligenz-Unternehmen, zu Kosten, die den Umsatz überstiegen.

Es gibt trotz dieser Verluste keine Änderungen an der Bitcoin-Position des Unternehmens. Überweisungshistorie von CoinDesk analysiert zeigt, dass die letzte signifikante Bewegung vor etwa vier Monaten eine interne Neugewichtung war, bei der 614 $BTC und 1.021 $BTC zwischen den eigenen Wallets von SpaceX verschoben wurden.

Das Diagramm zur Kontostandhistorie zeigt, dass die Bestände seit Mitte 2024 stabil geblieben sind, nachdem sie während des Allzeithochs im Oktober 2025 einen Wert von über 1,6 Milliarden US-Dollar erreicht hatten.

Für ein Unternehmen, das gerade einen Verlust von 5 Milliarden US-Dollar verzeichnet hat und aktiv einen Börsengang anstrebt, ist es eine Aussage darüber, wie Musk (oder das breite Management) Bitcoin als Schatzvermögenswert betrachten, wenn 603 Millionen US-Dollar in einem volatilen Vermögenswert gehalten werden, anstatt diesen zu liquidieren, um die Bilanz zu verbessern.

SpaceXs Position ist nun die viertgrößte bekannte Unternehmens-Bitcoin-Beteiligung hinter Strategy, Marathon Digital und Riot Platforms.

CoinDesk berichtete letzten Monat dass SpaceX einen Börsengang beantragt habe, der erstmals die Bitcoin-Position in den öffentlichen Unterlagen offenlegen würde, was möglicherweise eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gemäß den neuen FASB-Vorschriften erforderlich macht, die Ende 2025 in Kraft treten.

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