Der voreilige Verkauf beschlagnahmter Bitcoins durch Sachsen kostete Deutschland knapp 870 Millionen Euro an möglichen Gewinnen. Zwischen Juni und Juli 2024 veräußerte der Freistaat 49.858 BTC zu einem Kurs von 52.944 Euro.
Zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli 2024 verkaufte der Freistaat Sachsen im Rahmen einer Notveräußerung 49.858 Bitcoin (BTC) zu einem durchschnittlichen Preis von 52.944 Euro pro Stück. Dieser Verkauf erbrachte Einnahmen von etwa 2,64 Milliarden Euro. Zum aktuellen Kurs von 70.323 Euro pro Bitcoin hätten diese Bestände jedoch einen Wert von rund 3,51 Milliarden Euro. Somit entgingen Deutschland potenzielle Mehreinnahmen von etwa 869 Millionen Euro.
Hintergrund des Bitcoin-Verkaufs: Beschlagnahmung, Verkaufsstrategie und Kritik
Die beschlagnahmten Bitcoin stammten aus dem Verfahren gegen die Betreiber der illegalen Streaming-Plattform Movie2k. Die sächsischen Behörden entschieden sich für einen zügigen Verkauf, um möglichen Wertverlusten vorzubeugen. Gemäß § 111p der Strafprozessordnung ist ein Verkauf geboten, wenn ein erheblicher Wertverlust droht. Allerdings wurde der Verkaufszeitpunkt von einigen Experten als ungünstig bewertet, da der Bitcoin-Kurs nach einem Rekordhoch seit Mai gefallen war und kurz vor der Ankündigung der insolventen Krypto-Börse Mt.Gox stattfand.
Kritiker bemängelten, dass der groß angelegte und schnelle Verkauf den Markt negativ beeinflussen könnte. Börsen-Analystin Dr. Luba Schönig empfahl, den Verkauf über einen längeren Zeitraum zu strecken, um Marktverwerfungen zu vermeiden. Zudem forderte die Bundestagsabgeordnete Joana Cotar, die Verkäufe zu stoppen und die Bitcoin als strategische Reservewährung zu halten.
Verpasste Gewinne: Die Bedeutung einer strategischen Entscheidung beim Bitcoin-Verkauf
Rückblickend zeigt sich, dass ein Abwarten und Halten der Bitcoin zu einem späteren Verkauf zu höheren Kursen geführt hätte, was dem deutschen Staat zusätzliche Einnahmen von fast 870 Millionen Euro eingebracht hätte. Das zeigt erneut die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung bei der Veräußerung von beschlagnahmten Kryptowährungen, insbesondere in einem volatilen Marktumfeld.