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Käuferschutz und Bitcoin: Zentrale Frage immer noch offen

source-logo  coinkurier.de 27 Mai 2022 08:25, UTC

Im Hinblick auf den Käuferschutz ist Bitcoin nach wie vor ein schwieriger Fall. Noch immer fehlen für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen sowie die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen gesetzliche Regelungen und konkrete Maßnahmen. Zusätzliche Aktualität hat die Frage durch die wachsende Kooperation zwischen Bitcoin und PayPal gewonnen. Seit März 2021 können Kunden in den USA Bitcoin mit PayPal kaufen. Im August 2021 wurde der Service auch auf Kunden in Großbritannien ausgeweitet. Eine der häufigsten Fragen, die in diesem Zusammenhang aufkommt, lautet, ob der oft beworbene Käuferschutz, den PayPal als besonderen Kundenservice anbietet, auch für Transaktionen mit Kryptowährungen gilt. Hier muss die gesetzliche Regelung noch durch konkrete Maßnahmen an die Entwicklung des Kryptomarktes und des E-Commerce und die Synergie beider Bereiche angepasst werden.

EU-Richtlinie PSD-2 regelt Zahlungsdienstleistungen

Kaum anderswo sind Zahlungsdienstleistungen so gut geregelt wie in Europa. Das liegt vor allem an der EU-Richtlinie PSD-2 (Payment Services Directive2), die für Zahlungen in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum mit Zahlungen in den Währungen der involvierten Länder gilt. Zum Teil sind darin sogar Zahlungen in die USA, Großbritannien und die Schweiz geregelt.

Mit der Richtlinie will die EU zum einen die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und den Verbraucherschutz stärken, zum anderen sollen damit auch der Wettbewerb am Markt gesteigert und Innovationen gefördert werden.

Grundsätzlich sind das gute Nachrichten für alle Fans von Kryptowährungen. Denn mit PSD-2 ist eine Basis geschaffen, die es Fintechs wie etwa Klarna ermöglicht, entsprechende Tools zu entwickeln, mit denen Kunden ihre Zahlungen im Internet einfach und transparent mit Bitcoin durchführen können.

Anders ausgedrückt: Der Käuferschutz wird durch PSD-2 von den Kryptowährungen an die Zahlungsdienstleister ausgelagert. Wer die Zahlung mit Bitcoin & Co. im EU-Raum über sein System anbieten möchte, der soll auch dafür geradestehen, wenn es dabei zu Problemen kommt.

Bitcoin verfügt nicht über eigenen Käuferschutz

Theoretisch gäbe es genug Möglichkeiten, den Käuferschutz in digitale Transaktionen mit Kryptowährungen zu integrieren. Ob diese Überlegung ursprünglich eine Rolle gespielt hat, ist nicht bekannt. Im entsprechenden Whitepaper von Satoshi Nakamoto aus dem Jahr 2008 ist davon jedenfalls nichts zu lesen.

Für den Kauf und Verkauf der Kryptowährung stellt das auch kein großes Problem dar. Allerdings sehr wohl für den Online-Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Denn die Bezahlung erfolgt dabei in den meisten Fällen per Vorkasse – egal, ob es sich dabei um eine Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder mit Kryptowährungen handelt.

Viele Konsumenten wollen sich vor allem in Online-Shops, die sie nicht kennen, die Möglichkeit offenhalten, im Zweifelsfall ihr Geld von der Bank oder vom Kreditkartenanbieter zurückzufordern, wenn die Ware gar nicht oder nicht in der entsprechenden Qualität geliefert wird. Bei der Zahlung mit Bitcoin gibt es die Möglichkeit dazu nicht. Einmal transferiert können die guten Satoshis kaum zurückgefordert werden, denn der Käuferschutz bei Bitcoin ist nach wie vor nicht vorhanden.

Auch PayPal Käuferschutz greift nicht ausreichend

Als einen seiner größten Vorteile streicht PayPal immer wieder den Käuferschutz heraus. Das Unternehmen gibt dabei an, dass das Geld zurückerstattet wird, wenn Bestellungen nicht beim Empfänger ankommen oder nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmen. Zur Verhinderung von Phishing und Identitätsdiebstahl wird darüber hinaus jede Transaktion genauestens überprüft und mit modernen Verschlüsselungstechnologien gesichert.

Doch diesem Versprechen fehlt beim Kauf von Kryptowährungen ein ausreichend rechtlich definierter Rahmen. Denn hier gilt die Rechtslage zu digitalen Waren und Dienstleistungen, bei denen der Käuferschutz nicht greift. Konsumenten sind in diesem Fall auf Kulanzlösungen in Einzelfällen angewiesen. Rein rechtlich betrachtet kann sich PayPal jedoch in entsprechenden Betrugsfällen gänzlich raushalten.

Dass PayPal jedoch großes Interesse an dem Thema hat, zeigt unter anderem die Tatsache, dass das Unternehmen einen eigenen Beirat für Krypto und Blockchain gegründet hat. Das Team mit insgesamt sechs ausgewählten Branchenexperten soll dem Unternehmen dabei helfen, das Thema besser zu verstehen und einen verbesserten Zugang zu entsprechenden Finanzdienstleistungen ermöglichen.

Dienstleister wie CoinGate oder BitPay noch keine ausgereifte Lösung

Bei CoinGate handelt es sich um einen Zahlungsdienstleister, der es Händlern ermöglicht, unterschiedliche Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Mit dieser Dienstleistung ist der Anbieter längst nicht mehr allein am Markt. Auch andere Unternehmen wie BitPay oder Prodoge versuchen seit längerer Zeit, sich in dieser Nische zu etablieren.

Doch auch bei diesen Zahlungsdienstleistern sucht man klare Regelungen zum Käuferschutz vergeblich. Wer sich die Bewertungen auf neutralen Portalen zu CoinGate ansieht, erlebt ein Wechselbad der Gefühle. Manche User schreiben hier wörtlich von „Scam“ bzw. „Abzocke“, insgesamt überwiegt aber die Zufriedenheit. Das deutet zumindest darauf hin, dass sich das Unternehmen im Anlassfall kulant zeigt.

Doch um das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen, reicht das nicht. Denn die werden erst dann ihre gewohnten Abläufe ändern, wenn sich für sie daraus ein Vorteil ergibt. Solange die Zahlung weder schneller, günstiger einfacher oder sicherer als bisher ist, besteht für sie kein Grund, ihre Waren und Dienstleistungen mit Bitcoin zu bezahlen.

Fazit

Vor allem in Europa gelten Zahlungen mit Bitcoin noch immer als exotisch und es entsteht der Eindruck, dass keiner der großen Zahlungsdienstleister wie etwa PayPal oder Klarna vorpreschen möchte, um den Markt für sich zu erobern. Dadurch verzichten die Unternehmen auch auf den „First Mover Effekt“, der ihnen bei diesem Thema einen ordentlichen Popularitätsschub verleihen und ihnen auf lange Zeit eine führende Position am Markt einbringen könnte.
Der entscheidende Schritt dazu wäre, proaktiv vorzugehen und das Thema nicht den Gesetzgebern zu überlassen, sondern selbst für einen entsprechend transparenten und sicheren Käuferschutz zu sorgen, der das Zeug dazu hat, das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen. Wenn sich erst einmal herumspricht, wie sicher die Zahlungen mit Bitcoin dann sein werden, wird die Anzahl der Transaktionen schnell Fahrt aufnehmen. Bis dahin ist der Weg aber noch weit.

Bildquellen:
Abbildung 1: Pixabay.com © methodshop Public Domain
Abbildung 2: Pixabay.com © madartzgraphics Public Domain

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