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BMF-Schreiben: Staking & Co. klar geregelt? Im Interview mit Steuerexperten

source-logo  krypto-guru.de 16 Mai 2022 06:15, UTC

Endlich ist es offiziell: Das BMF-Schreiben das die Besteuerung von Staking, Lending & Co. regelt wurde herausgegeben. Wir haben ein Interview mit Steuerexperten Werner Hoffmann von der Pekuna GmbH geführt und das wichtigste für euch zusammengetragen.

In Kürze

  • Krypto-Steuer Änderung bei Staking, Lending & Co. 
  • Ab wann findet die Anordnung Anwendung?
  • Aktives und passives Staking
  • Steuerliche Regelung von Airdrops
  • Versteuerung von Bitcoin Mining
  • Besteuerung von Forks
  • Krypto-Steuer Änderungen in Zukunft

Krypto-Steuer Änderung bei Staking, Lending & Co.

Bereits am 29. April haben wir bei Krypto Guru über den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur Änderung der Besteuerung von Staking, Lending & Co. berichtet. In dieser Woche ist das offizielle BMF-Schreiben nun veröffentlicht worden und wir haben im Interview mit Pekuna GmbH Gründer und Steuerexperten Werner Hoffmann die wichtigsten Punkte aus diesem Schreiben besprochen.​

Krypto-Steuer: Ab wann findet die Anordnung Anwendung?

Im Prinzip handelt es sich beim BMF-Schreiben nicht um ein neues Gesetz, sondern um eine Verwaltungsanordnung. Das bedeutet, dass es für die Finanzämter ab sofort und auch rückwirkend gültig ist. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass der Bundestag jederzeit ein Gesetz verabschieden könnte, welches die aktuelle Verwaltungsanordnung überstimmt und die Regelung ändert.

Dazu äußerte sich das Presseministerium im letzten Absatz auf der Webseite:

Selbstverständlich ist die bevorstehende amtliche Veröffentlichung des BMF-Schreibens nicht der Schlusspunkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis. Die rasche Entwicklung der Kryptowelt sorgt dafür, dass uns die Themen nicht ausgehen. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ist bereits in Arbeit.

Auch der Steuerexperte Werner Hoffmann mit dem wir ein Interview führen konnten, sieht eine Anpassung des Bundes über ein Steuergesetz als sehr wahrscheinlich an.

Wichtig: Die neue Anordnung zählt nur für Steuererklärungen, die noch nicht abgegeben wurden.

Wichtige Erkenntnisse auf dem BMF-Schreiben

David von Krypto Guru: Welche positiven und negativen Seiten kommen aus dem neuen BMF-Schreiben hervor?

Werner von Pekuna: Noch beim Entwurf wurde die Haltefrist von Staking und Lending mit 10 Jahren beziffert, die Anpassung auf 1 Jahr ist positiv zu werten. Zudem wurde die Kritik von einigen Steuerexperten, wir mir, angenommen und einige Passagen angepasst. Ein Beispiel hierfür ist die Vereinfachung der Dokumentationspflicht: Coinmarcetcap wurde als solide Quelle für die Finanzämter akzeptiert.

Leider hat das neue Schreiben auch negative Seiten, so wurden Masternodes als gewerblich eingestuft. Hierzu kommen wir aber gleich nochmal.

Der Unterschied zwischen aktivem und passiven Staking

David von Krypto Guru: Das bringt mich gleich auf die nächste Frage: Im Schreiben wird die Unterscheidung von aktivem und passivem Staking geregelt. Wo liegt die Abgrenzung?

Werner von Pekuna: Sobald man beim Staking aktiv an der Blockbildung beteiligt ist, gilt es als aktives Staking. Das ist etwas kryptisch, aber ich gebe gerne ein Beispiel. Ein Host eines Staking Nodes oder ein Betreiber eines Servers (z. B. Raspberry Pi) gilt als aktiver Staker. Darunter fällt nach Definition auch das Helium Mining. Das würde bedeuten, dass alle die Helium Miner nutzen und daraus Erträge erwirtschaften ein Unternehmen anmelden müssen. (Im Schreiben wird oft von Forging gesprochen, dies ist der Begriff des BMF für Staking)

Auf der anderen Seite ist passives Staking etwas einfacher zur definieren. Passives Staking findet dann statt, wenn über einen Dritten, beispielsweise Binance oder KuCoin, Staking betrieben wird.

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