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Bitcoin und Steuerrecht in Deutschland! Ein Wegweiser.

source-logo  coinkurier.de 18 November 2020 12:40, UTC

Auch wenn die meisten Finanzämter und Steuerberater zum Thema Krypto zurzeit noch im Dunklen tappen, wird es für Krypto-Investoren zunehmend wichtiger werden sich mit diesem Thema zu befassen.

Da deutsche Finanzämter auch in 10 Jahren noch heute getätigte Kryptotransaktionen besteuern dürfen, ist es ein allgemeiner Irrglaube, das dieses Thema immer noch zu vernachlässigen ist. Denn selbst wenn in diesem Moment noch kein Hahn danach kräht, ist die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen auf der Blockchain bis zum Genesis-Block lückenlos machbar, weswegen auch der deutsche Fiskus früher oder später sehr wahrscheinlich von dieser Tatsache Gebrauch machen wird.

Fast nirgendwo ist das Steuerrecht in Sachen Krypto so gnädig, wie aktuell in Deutschland!

Beispiel: Kaufe ich mir am 17. November 2020 einen Bitcoin und behalte ihn – ohne weitere Transaktionen – für mehr als 365 Tage bei mir, dann kann ich sämtliche Gewinne ab dem 18. November 2021 steuerfrei mitnehmen. Für jedwede Gewinne, die unter einer Frist von einem Jahr realisiert werden, und das gilt auch für Gewinne durch Transaktionen zwischen zwei Kryptowährungen, fallen im Privatbereich – ab einem Freibetrag von 600€ jährlich – Steuern an.

Sollte man häufiger als 1x im Jahr Bitcoins oder andere Tokens kaufen wollen und trotzdem von dem Vorteil nach 365 Tagen steuerfrei Gewinne realisieren zu können Gebrauch machen wollen, dann gilt hier das Prinzip „FIRST IN FIRST OUT“ (FIFO). Nach dieser in Bezug auf Kryptowährungen anerkannten Herangehensweise, wird immer als Erstes der Coin ausgegeben, welchen man schon am längsten hält.

Beispiel: Ich kaufe am 17. November 2020 einen Bitcoin und einen weiteren am 1. Mai 2021; beide Coins wandern in dieselbe Wallet. Nun will ich aber trotzdem am 18. November 2021 einen Bitcoin zurück in Fiat tauschen, ohne Steuern zu zahlen, geht das?

JA! – Durch das FIFO-Prinzip gibt man automatisch den ersten der beiden Bitcoins aus und bleibt dadurch steuerbefreit. – Hierbei empfiehlt es sich aber seine Coins nicht auf einer Börse liegenzulassen oder einer Wallet, welche ständig Ein- und Ausgänge verzeichnet, da jede Transaktion innerhalb der Börse oder der Wallet das Datum des ältesten Coins verjüngt.

Beispiel: Ich habe nun die besagten zwei Bitcoins auf meiner Wallet und will meinem Bruder am 1. Juni 2021 0,2 BTC schicken, damit auch er endlich bei Bitcoin einsteigt. Dies getan, habe ich nach dem FIFO-Prinzip automatisch 0,2 BTC meines ältesten Coins verschickt, sodass ich nun zu meinem gewünschten Auszahlungsdatum am 18. November 2021 nur noch 0,8 BTC steuerfrei umtauschen kann.

Sobald wir diesen einfachen Rahmen der 365-Tage-Regelung verlassen, wird es im Bereich Krypto und Steuern sehr schnell kompliziert!

Jede Transaktion, sei sie auch noch so klein, muss steuerrechtlich berücksichtig werden. Da die meisten Investoren und Trader im Markt über mehrere Börsen kaufen und Handeln und auch in der Regel mehrere Wallets halten, entsteht hier bereits nach sehr kurzer Zeit ein komplexes System von Ein- und Verkäufen verschiedener Güter, zu sich ständig ändernden Wechselkursen und den damit verbundenen schwankenden Gebühren und Transaktionskosten.

Hierbei den Überblick zu behalten und dem Finanzamt gegenüber eine rechtlich wasserfeste Abrechnung liefern zu können, ist sowohl im Privatbereich, aber auch für Unternehmen die mit Krypto umgehen, ein wenig erfreuliches bis unmöglich anmutendes Unterfangen.

Gibt es hier schon Lösungen?

Für den Einsteiger gibt es fertige Softwarelösungen wie  z.B. Cointracking.info oder  Blockpit.io. Mit diesen i.d.R. webbasierten Anwendungen, können Einsteiger, aber auch erfahrene Trader und Unternehmen ihr Transaktionshistorie einlesen und aufbereiten. Für eine überschaubare Investition, hat man hier Schnittstellen zu allen gängigen Börsen und erhält am Ende diverse Berichte zu seinen Gewinnen und Verlusten. Hiermit ausgerüstet, ist der Weg zum Steuerberater schon mal sehr viel leichter.

Sollten diese Fertigtools allerdings nicht ausreichen, da sich die eigene Situation doch komplexer herausstellt als durch diese Angebote abdeckbar oder benötigt man ergänzende Informationen zu steuerrechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Kryptoverdienste oder  Kryptoschenkungen, dann gibt es spätestens seit PEKUNA, ein deutsches Unternehmen mit Spezialisierung auf Krypto-Finanzberatung, auch hierfür eine geeignete Anlaufstellen.

Wir hatten die Chance uns in einem Telefoninterview mit dem Geschäftsführer von Pekuna, Werner Hoffmann, unterhalten zu können und befragten ihn zu 3 Kryptoprofilen, die wahrscheinlich einer Mehrheit unsere Leser entsprechen:

1. Der Privathändler

2. Der Privatanleger

3. Das Szenecafe, welches Bitcoin akzeptiert

1. Unser Familienvater, der in seiner Freizeit BTC/USDT tradet, fällt damit in den Bereich „private Vermögensverwaltung“. Um in dieser Kategorie berücksichtigt zu werden, muss der Tradingumfang, sowohl in Bezug auf die Quantität der Trades, als auch der Höher des Trading-Umsatzes, als „gering“ bezeichnet werden können.

Da die oben erklärte Jahresfrist durch regelmäßiges Traden nicht eingehalten wird, muss steuerrechtlich jeder Trade nach Gewinn oder Verlust begutachtet werden. Der Weg in USDT rein ist hier fast zu vernachlässigen, da es sich bei USDT um einen stabilen Coin handelt. Zurück in BTC ist daher der interessantere, da hier die Volatilität sehr viel größer ist.

Der Steuersatz für erzielte Gewinne richtet sich hier nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz, ist also abhängig davon wie gut oder schlecht der Familienvater generell verdient. Die Freigrenze liegt hier bei den bereits erwähnten 600€/Jahr; sollte dieser Betrag auch nur um 1€ überschritten werden, sind die vollen 601€ zu versteuern.

2. Unser Privatanleger ist Gutverdiener und kann es sich leisten monatlich 1000€ in Bitcoin zu investieren. Bei Preis-Peaks versucht er 1–2 Mal im Jahr seine BTCs zu verkaufen, um sich günstiger wieder im Markt zu platzieren.

Auf dieses HODLER-Szenario kommt steuerrechtlich sehr viel weniger Aufwand zu, da hier in den meisten Fällen von der Jahresfrist-Regelung Gebrauch gemacht werden kann. Als Tip und Stichwort kommt hier das Wort „Depotrennung“ mit ins Spiel, was bereits angesprochen mit der Regelung „First In First Out“ in Zusammenhang steht. Es wird hier empfohlen, dass der Investor sich neben der Börse, auf der er Käufe und Verkäufe tätigt, eine Wallet zulegt, auf welcher die gekauften Tokens mindestens 365 Tage ruhen können.

So kann er mit einem Teil seines Portfolios auf Kursschwankungen reagieren; Gewinne, die hier erzielt werden, sind dann steuerpflichtig. Der größere Teil seines Portfolios sollte aber auf beschriebener Wallet liegen und mögliche Gewinne aus diesem Depot, wären nach einem Jahr steuerfrei.

Pekuna empfiehlt aber auch in diesem Fall eine Meldung der Gewinne beim Finanzamt, da grundsätzlich gilt: „Alles, was man dem Amt mitgeteilt hat, kann im Nachhinein nicht gegen einen verwendet werden“, so Hoffmann. „Sollte sich im Verlaufe der Jahre die Rechtsauffassung ändern, könnte das Finanzamt ohne vorherige Meldung von Einnahmen, das dann gültige Recht geltend machen. Hat man die Einnahmen aber bereits verbucht und angegeben, kann das Finanzamt im Nachhinein – auch bei Änderungen der Regelungen – keine Neubewertung vornehmen.“

3. Unser hippes Szenecafé will nun auch in Krypto einsteigen und ihre Wahre mit BTC bezahlbar machen. Das Café setzt hier auf Wachstum und will die eingenommenen Bitcoins halten.

In diesem Fall befinden wir uns nun im Bereich „Betriebsvermögen“ und können vorher gelerntes fast komplett vergessen; hier gilt keine Jahresfrist mehr und auch kein FIFO. Ganz im Gegenteil:

Bei betrieblichen Kryptohandel gilt „Last-In-First-Out“!

Rechtlich gesehen ist der Handel von Eiskaffe versus Bitcoin kein Kauf, sondern ein Tausch. Kryptos sind nach aktueller Rechtslage keine Währung, sondern ein Wirtschaftsgut.

Umsatzsteuer fällt hier genau so an wie beim Kauf gegen Euro; selbiges gilt für die Versteuerung des Gewinnes durch den „Verkauf“ eines Kaffees. Ab diesem Moment ist der Netto-Rest Teil des Betriebsvermögens und muss bilanziert und am Jahresende nach dem Niederstwertprinzip bewertet werden.

Sollte das Café seine Krypto irgendwann verkaufen wollen, muss noch einmal der Verkaufspreis mit der aktuellen Bilanzierung der Anlage abgeglichen werden und ein eventuell positiver Unterschiedsbetrag versteuert werden.

Dieses Prozedere hat aber den Vorteil, dass mögliche Verluste, durch für den Besitzer ungünstige Kursverläufe, in der Bilanz abgeschrieben werden können.

– – – Wir hoffen, dass wir Euch mit diesem Beitrag zur aktuellen Steuersituation in Deutschland behilflich sein konnten und auch einige Eurer Fragen geklärt wurden.

Bild & Lizenz@Pekuna – 2020

Disclaimer:

Die zur Verfügung gestellten Inhalte Stellen keine Anlageberatung, Anlagevermittlung oder steuerliche Beratung dar. Ebenso sind die Analysen nicht als Aufforderung zum Handel zu verstehen, sondern spiegeln nur die Meinung des Autors wieder. Alle Aussagen zu Kryptowährungen und deren eventuelle Kursentwicklung sind absolut unverbindlich. Im Falle, dass Nutzer der Seite aufgrund der Vorstellung von Analysen Handel betreiben, geschieht dies vollumfänglich auf eigene Gefahr.

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