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Großbritannien: Bitcoin weder Währung noch Wertpapier | BTC-ECHO

source-logo  btc-echo.de  + 1 больше 05 November 2019 07:20, UTC

Die Steuerrichtlinien für Unternehmen ergänzen die Leitlinien für Privatpersonen der britischen Steuerbehörde. Die Firmen-Richtlinie regelt Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und andere Abgaben rund um Bitcoin & Co.

Das königliche Umsatz- und Zollamt, HM Revenue & Customs (HMRC), betrachtet demnach Krypto-Werte wie Bitcoin im Allgemeinen weder als Währung noch als „Aktien oder börsenfähige Wertpapiere“. Dadurch sind diese Krypto-Werte weitgehend von der britischen Stempelsteuer befreit, die einer Börsenumsatzsteuer entspricht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2015 entschieden, dass beim Umtausch der Kryptowährung Bitcoin keine Umsatzsteuer anfällt. Das virtuelle Geld solle beim Währungshandel nicht anders als konventionelle Zahlungsmittel behandelt werden, argumentierte der Gerichtshof laut Pressemitteilung.

Großbritannien hat nun festgelegt, dass diese Regelung auch für die britische Stempelsteuer bei Börsengeschäften gilt. Unternehmen, die Token-Transaktionen für Schuldtermingeschäfte verwenden, müssen gemäß dieser Richtlinie allerdings weiterhin Stempelsteuer zahlen. Im Vereinigten Königreich wird die „Stamp Duty Reserve Tax“, eine Stempelsteuer, seit 1986 für den Handel mit Aktien inländischer Gesellschaften an der Börse erhoben.

Großbritannien lässt jede Bitcoin-Transaktion in Pfund Sterling aufzeichnen

HMRC verlangt, dass Unternehmen Kryptowährungstransaktionen in Pfund Sterling aufzeichnen und die Bewertungsmethodik für diese Transaktionen angeben. Zudem müssen Unternehmen für jeden Token-Tausch den Betrag in Pfund Sterling erfassen.

Die Steuerrichtlinie erläutert, wie HMRC die Transaktionen mit Krypto-Token besteuert, die von Unternehmen einschließlich Einzelkaufleuten und Personengesellschaften durchgeführt werden, gilt aber zum Beispiel nicht für die Ausgabe von Token im Rahmen von ICOs. Der steuerlichen Behandlung von Security Token und Utility Token will sich die Behörde ebenfalls erst in zukünftigen Leitlinien widmen.

Am 19. Dezember 2018 hatte das HMRC bereits eine Richtlinie zur Besteuerung von Krypto-Werten für Privatpersonen veröffentlicht. Die Richtlinie regelt unter anderem Steuerfragen in Bezug auf Airdrops, Forks und Mining und fordert Einzelpersonen auch auf, Aufzeichnungen über jede Transaktion mit Krypto-Werten in Pfund Sterling zu führen. Im Juli 2019 kündigte die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA zudem eine Diskussion über das Verbot von Krypto-Derivaten an.

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