de
Zurück zur Liste

New Yorker Generalstaatsanwaltschaft ist für den Fall iFinex zuständig, so der Oberste Gerichtshof von New York

source-logo  blockchain-hero.com 20 August 2019 15:40, UTC

Vor einiger Zeit mussten die Untersuchungen der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft im Fall iFinex pausiert werden, da man sich über deren Zuständigkeit nicht im Klaren war. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof von New York entscheiden.

New Yorker Generalstaatsanwaltschaft darf Untersuchungen fortsetzen

Wie der Oberste Gerichtshof von New York entschieden hat, ist die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft für den Fall iFinex, der Muttergesellschaft von Tether und Bitfinex, zuständig.

Diese Rechtssprechung ermöglicht es der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft jetzt, ihre Ermittlungen fortzusetzen. Jetzt wird das Unternehmen aufgefordert, auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde gemäß einer Akte Dokumente vorzulegen.

iFinex hatte zuvor beim Gericht Berufung eingelegt, um die Untersuchungen der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft einzustellen. Diese ermittelt wegen der angeblichen Zusammenlegung von Geldern, mit denen ein Verlust von 850 Millionen US-Dollar gedeckt werden sollen.

Als Antwort auf die Berufung argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft, dass es für das Gericht zu früh sei, um Zuständigkeitsfragen während einer laufenden Ermittlung zu klären.

Das Gericht hat dieses Argument aufgehoben und entschieden, dass es diesen Sachverhalt beurteilen kann. Es lehnt den Antrag von iFinex ab und regelt, dass die Strafverfolgungsbehörde ihre Untersuchungen weiter fortführen kann.

Mit dieser jüngsten Entscheidung bestätigt das Gericht jetzt teilweise seine Anordnung vom 22. Mai 2019, die den Umfang der von iFinex an die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft vorzulegenden Dokumente einschränkte. Auch die gerichtliche Aussetzung der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft entfällt zwischenzeitlich, um weitere Unterlagen von iFinex zu einzufordern. Das bedeutet, dass Dokumente, die für die Untersuchung relevant sind, jetzt von iFinex eingereicht werden müssen. So bliebt iFinex bis zum 14. Oktober Zeit, die verlangten Unterlagen an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Auf diese Gerichtsentscheidung hin legten iFinex und Tether später einen Antrag vor, mit dem sie die Aufhebung der Entscheidung forderten:

“Dem Gerichtsverfahren fehlte die persönliche Zuständigkeit, weil der Dienst mangelhaft war und der Petent nicht nachweisen konnte, dass die Befragten gezielte Aktivitäten gegenüber New York unternommen hatten. Dem Gerichtsverfahren fehlte die sachliche Zuständigkeit, da Kryptowährungen, die Gegenstand der Untersuchung des Petenten ist, weder eine Ware noch ein Wertpapier ist, wie dies für die Zuständigkeit nach dem Martin-Gesetz erforderlich ist. Das Gericht zu Unrecht festgestellt, dass das Martin-Gesetz wegen der Sprache von General Bus.  L.  §354 nicht auf ein Territorium eingeschränkt ist. Die Befragten fordern eine vollständige Umkehrung der Entscheidung und der Verordnung über den Antrag.”

Quellenangaben: Theblockcrypto
Bildquelle: Pixabay

blockchain-hero.com