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SEC erzielt kleinen Erfolg im Prozess gegen Ripple

source-logo  crypto-news-flash.com 21 April 2022 07:55, UTC
  • Obwohl das Gericht den Antrag von Ripple auf Nichtberücksichtigung des Metz-Berichts ablehnte, rügte es die SEC, weil diese den ergänzenden Bericht erst am letzten Tag der Offenlegungsphase vorgelegt hatte.
  • Das Gericht warnte die SEC außerdem, das ständige „aus dem Hut zaubern“ neuer Experten könne nicht endlos fortgesetzt werden.

Der Prozessverlauf in der Klage der Börsenaufsicht SEC gegen Ripple nimmt nahezu jeden Tag eine neue Wendung. Eine Woche nachdem Richterin Sarah Netburn Ripple die Erlaubnis erteilt hatte, die Hinman-Rede zu zitieren, gibt es wieder eine neue Entwicklung.

Das Gericht hatte zuvor den Antrag von Ripple abgelehnt, einen Bericht nicht als Beweismittel zuzulassen, aus dem hervorgeht, dass Ripple technisch in der Lage war, den XRP-Preis zu manipulieren. Dr. Albert Metz, ein von der SEC benannter Experte, hatte diesen Bericht vorgelegt, der die Argumentation der SEC stützte.

Die Entscheidung vom 19. April kann als kleiner Erfolg für die SEC aufgefasst werden. Krypto-Fachanwalt James K. Filan äußert seine Meinung zu dieser Entwicklung:

„Das Gericht kritisierte die SEC und stellte fest, dass „die Behörde sich unangemessen verhalten hat, indem sie am letzten Tag der Offenlegung einen nicht angekündigten Zusatzbericht vorgelegt hat“, lehnte es jedoch ab, den Metz-Bericht nicht als Beweismittel zuzulassen.“

Darüber hinaus hat das Gericht der SEC noch mehr Zeit eingeräumt, um Einspruch gegen die Freigabe bestimmter interner Dokumente zu erheben, die sich auf die Rede des ehemaligen SEC-Abteilungsleiters William Hinman beziehen.

Beweisaufnahme wird fortgesetzt

Mit der Entscheidung hat Richterin Sarah Netburn die Möglichkeit zur Präsentation weiterer Beweismittel eingeräumt. Sie erlaubt es Ripple, nun seinerseits auf den Metz-Bericht zu reagieren. Die Richterin forderte die SEC außerdem auf, für einige der Beklagten entstandenen Kosten aufzukommen. Die Richterin setzte eine Frist bis zum 13. Mai für die Präsentation weiterer Beweismittel. In dem Beschluss heißt es:

„Es steht den Sachverständigen nicht frei, ihre Berichte ständig zu untermauern, zu verstärken oder zu verbessern, indem sie endlos über die Themen recherchieren, zu denen sie sich bereits geäußert haben, oder ihre Gutachten ständig zu ergänzen. Wenn sich das Gutachten eines Sachverständigen nicht auf Informationen stützt, die ihm zuvor unbekannt waren oder nicht zur Verfügung standen, handelt es sich nicht um ein geeignetes ergänzendes Gutachten gemäß der Prozessordnung.“

Die SEC behauptet jedoch, dass der Metz-Bericht keinen bereits vorliegenden Bericht korrigiere, sondern vielmehr neue Fakten enthalte, von denen die Beklagten behauptet hatten, dass sie im ursprünglichen Bericht gefehlt hätten.

Viele Rechtsexperten sind inzwischen der Meinung, dass Ripple in dem laufenden Verfahren die Nase vorn habe. Sie erwarten daher, dass der Fall noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Wenn die Sache für Ripple gut ausgeht, dürfte es damit einen Präzedenzfall geben, der in Zukunft anderen Kryptounternehmen zugute kommen wird.

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