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Bundesfinanzhof: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

source-logo  btc-echo.de 28 Februar 2023 07:20, UTC

Paukenschlag in München. Laut dem Bundesfinanzhof sind Kryptowährungen wie Bitcoin Wirtschaftsgüter und unterliegen der Einkommenssteuer.

  • Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen dem Einkommenssteuerrecht. Zu diesem Entschluss kommt der Bundesfinanzhof. Damit herrscht für viele Anleger nun Klarheit von ganz oben.
    • Die Richter am obersten deutschen Finanzgericht stellten klar: Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen ge- und verkauft werden können. Damit gelten Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und Co. als “private Veräußerungsgeschäfte” und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Experten rechneten bereits im Vorfeld mit der Entscheidung.
  • Dem Urteil ging ein langjähriger Prozess voraus. Ein anonymer Anleger realisierte aus privaten Krypto-Geschäften 2017 einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro, den er an das Finanzamt meldete, sich im Nachhinein allerdings gegen die Besteuerung wehrte. Seine Begründung: Bei Kryptowährungen handle es sich lediglich um Algorithmen und nicht um Wirtschaftsgüter.
  • Die Argumentation ließ der Bundesfinanzhof nicht gelten. Steuerlich seien Bitcoin und Co. “als andere Wirtschaftsgüter” zu betrachten, ähnlich wie Oldtimer oder Veranstaltungstickets. Die technischen Details spielten für die Eigenschaft als Wirtschaftsgut keine Rolle, so die Richter.
  • Generell gilt in Deutschland: Krypto-Gewinne ab 600 Euro, die unterhalb eines Jahres realisiert werden, müssen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. In der Juli-Ausgabe des BTC-ECHO Magazins erfahrt ihr alles, was ihr zu dem Thema wissen müsst.
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