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Manche Kryptoverwahrer wissen nicht, dass sie Kryptoverwahrer sind

source-logo  btc-echo.de 20 Januar 2020 08:20, UTC

114 Unternehmen hat Digital Asset Custody zur Befragung eingeladen. An der Studie teilgenommen haben insgesamt 23. Dabei richtete DAC seine Fragen ausschließlich an Unternehmen, die nach seiner Einschätzung die Kriterien eines Kryptoverwahrers erfüllen. Die Studie zur Kryptoverwahrung, die BTC-ECHO vorliegt, hat indes zutage gefördert, dass nicht alle der Befragten diese Einschätzung teilen. So bezeichnen  sich lediglich neun Unternehmen als Kryptoverwahrer (Digital Asset Custodian); genau so viele wählten als Antwort Technologie-Dienstleister (Tech-Provider). Vier Firmen ordnen sich in der Kategorie „Andere“ ein.

Kryptoverwahrung oder Tech-Dienstleistung?

Ein Umstand, den die Autoren der Studie für „bemerkenswert“ halten und der gleichsam offenbare, dass trotz der neuen Regelung zur Kryptoverwahrung in einzelnen Fällen noch nicht alle regulatorischen Unklarheiten beseitigt seien.

Augenscheinlich herrscht an dieser Stelle eine gewisse Diskrepanz zwischen dem Selbstverständnis der Unternehmen und den tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben als Kryptoverwahrer

So haben zwei der befragten „Tech-Provider“ die Frage nach der Anzahl der von ihnen verwahrten Krypto-Assets beantwortet.

Dies legt den Schluss nahe, dass sie auch als Kryptoverwahrer agieren […], diese Funktion jedoch  offenbar nicht als ihre primäre verstehen,

folgern die Verfasser der Studie.

Es werde „letztlich der Regulator entscheiden müssen, welche Art der Dienstleistungserbringung als Verwahrung und welche als technische Dienstleistung zu qualifizieren ist“.

Dass es im noch jungen Sektor der Kryptoverwahrung noch immer offene Fragen in Sachen Regulierung gibt, zeigt sich an der Zurückhaltung der Studienteilnehmer, wenn sie nach ihrem derzeitigen regulatorischen Status befragt werden.

Mit 11 von 23 Unternehmen wollte knapp die Hälfte sich nicht dazu äußern, ob sie aktuell unter Aufsicht einer Regulierungsbehörde stehen. Lediglich sechs Kryptoverwahrer geben an, reguliert zu sein, während für drei Unternehmen ein entsprechendes Antragsverfahren läuft. Mit Blick auf den Krypto-Standort Europäische Union kritisiert ein Gros der Befragten uneinheitliche Regelungen innerhalb der EU. Dementsprechend gehören Passporting-Lizenzen zum wichtigsten Anliegen der Studienteilnehmer. Passporting ermöglicht es Banken und (Krypto-)Finanzdienstleistern aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftstsraum, ihre Leistungen dort länderübergreifend anzubieten.

btc-echo.de