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Ripple vs. US-Börsenaufsicht: Brad Garlinghouse und Chris Larsen reichen Anträge gegen Klage ein

source-logo  blockchain-hero.com 13 April 2021 12:00, UTC

Der CEO von Ripple, Brad Garlinghouse, und Chris Larsen, ehemaliger CEO haben Anträge gestellt, um die gewaltige Klage abzuweisen, die im Dezember 2020 von der US-Börsenaufsicht gegen sie erhoben wurde. 

Brad Garlinghouse und Chris Larsen reichen Anträge gegen Klage ein

Der von der US-Börsenaufsicht eingeleitete Rechtsstreit zeigt einen harten Schritt, um den aktuellen CEO von Ripple Brad Garlinghouse und den ehemaligen CEO Chris Larsen als Angeklagte in ihrer Beschwerde zu benennen, da sie angeblich den nicht registrierten Verkauf von XRP durch das Unternehmen Ripple unterstützt und sogar begünstigt haben.

Die Anwälte von Garlinghouse und Larsen argumentieren, dass es sich bei ihren jeweiligen Transaktionen überwiegend um ausländische gehandelt hat. Trotz der Behauptung, dass sich einige XRP-Käufer in den USA befanden, steht im Antrag von Garlinghouse, dass die SEC die Einzelheiten mindestens einer Transaktion in den USA nicht geltend gemacht hat.

Die Vorwürfe wegen Verstoßes gegen Abschnitt 5 sollten nach Angaben der Angeklagten vom Gericht zurückgewiesen werden, da in der Beschwerde des Klägers keine Rücksichtslosigkeit geltend gemacht wurde. Damit fehlt auch der Beweis, dass die Führungskräfte von Ripple wissentlich gegen das Gesetz verstoßen haben, als Token verkauft wurden.

Larsens Anwälte geben außerdem an, dass die US-Börsenaufsicht aufgrund der Verjährungsfrist keinen Anspruch auf Geldentlastung hat. Dieses Gesetz beschränkt den Zeitraum, innerhalb dessen ein Gereichtsverfahren eingeleitet werden kann:

“Obwohl Ripple und Larsen mehr als zweieinhalb Jahre lang untersucht wurden, bevor sie die erste Beschwerde einreichten, die XRP-Handelsunterlagen von Larsen einholten und jede Gelegenheit hatten, jedes Angebot und jeden Verkauf zu identifizieren, für das sie eine finanzielle Erleichterung anstrebt, versäumt es die SEC, diskrete XRP-Angebote oder Verkäufe zu untermauern.”

Gemäß einem Beschluss von Richterin Analisa Torres vom US-Bezirksgericht von Southern Discrtrict of New York muss die SEC ihre Gegenpapiere bis zum 14. Mai bei Larsen und Garlinghouse einreichen. Daraufhin haben die Angeklagten bis zum 4. Juni Zeit, der Agentur zu antworten.


Bildquelle: Pixabay | Lizenz

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